BESTANDSANALYSE BEZOGEN AUF DIE TÄTIGKEITEN DER FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung hängen von der Zahl der Beschäftigten und der Zuordnung der Betriebsart zu einer Betreuungsgruppe ab. Ebenfalls entscheiden für eine Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der aktuelle Stand Ihrer Arbeitsschutzorganisation; z.B. die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrstoffmanagement, Stand der Betriebsanweisungen, Einhaltung der Prüf- und Kontrollfristen sowie die Schulungstätigkeit. Um für Ihr Unternehmen daher die passenden Betreuungsleistungen zu ermitteln, werden wir in der Regel im ersten Schritt eine Bestandsanalyse vor Ort oder Online durchführen.
QUANTITATIVE ANALYSE
- Ermittlung notwendiger Dokumente insbesondere die Gefährdungsbeurteilung sowie weitere Betriebsanweisungen und Prüfnachweisen
- Erfassung der vorhandenen Abläufe und Verantwortlichkeiten
- Erfassung der Beauftragten im Arbeitsschutz
- Abgleich der derzeitigen Abläufe und Dokumente mit den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem ASiG, ArbStättV, ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV).
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
- Bewertung der Abläufe und Prozess für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen
- Unfallgeschehen und -analyse
- Stand der Ziele sowie der Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung der Gesamtbetreuungszeit und Erstellung des Leistungsumfangs sowie weitere Handlungsempfehlungen
BESTANDSANALYSE ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Norm ISO 45001 stets im Blick und erfassen an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementaktivitäten
- Stand der Ziele und Kennzahlen und Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems
COMPLIANCE-CHECK GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT NACH ISO 45001:2018
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) nach ISO 45001.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
BETREUUNG ALS EXTERNE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)
Die Aufgaben der Sifa sind im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG §6) sowie im §2 der Unfallverhütungsvorschrift ”Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) festgelegt. Im Rahmen der Betreuung differenzieren wir nach der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung.
GRUNDBETREUUNG (nach ASiG sowie DGUV Vorschrift 2)
- Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen zur Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.
- Beratung des Arbeitgebers sowie der Führungskräfte
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Analyse des Unfallgeschehens
- Mitwirkung bei den Schulungen
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ANFORDERUNGEN AN EIN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001
- Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach Norm
- Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
- Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
- Zertifizierungsverfahren
-
Termin: 22.08.2022 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Arbeitsschutzmanagement-Fachkraft ASMF
COUNTDOWN
4d 4h 7mPräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001:2018 kennenlernen
Für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zu sorgen, stellt hohe Ansprüche an die Unternehmensorganisation. Qualifizierte Fachexperten mit fundiertem Know-how zur Umsetzung eines "Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" tragen entscheidend zur Reduktion von Verletzungs- und Unfallrisiken in der betrieblichen Praxis bei. In dem Seminar lernen Sie die Anforderungen der ISO 45001:2018 kennen und können den direkten Bezug zu den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften herstellen. Erfahrenen Referenten geben Ihnen praxisorientierte Tipps zur Interpretation der Normforderungen und zur Etablierung eines betiebsspezifischen Arbeits- und Gesundheitschutz-Managementsystems nach ISO 45001:2018. Die Lehrgangsinhalte werden durch Gruppenarbeiten vertieft.
Inhalte:
- Bedeutung und Nutzen eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Überblick über das Arbeitsschutzrecht und die Organisationspflichten
- Vorstellung verschiedener Arbeitsschutzmanagementkonzepte: ILO-Leitfaden, OHRIS, ASCA, SCC
- Struktur und Anforderungen der DIN ISO 45001:2018
- Interpretation der Forderungen der DIN ISO 45001:2018 für die Praxis
- Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in direktem Bezug zu den Forderungen der DIN ISO 45001:2018
- Managementdokumentation
- Prozesse und prozessorientiertes Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umsetzungsorientierte Gruppenarbeiten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 22.08. - 25.08.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
REFERENTEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation) -
Termin: 11.10.2022 SEMINAR | Von der Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001
COUNTDOWN
54d 4h 7mErfahren Sie in diesem modular aufgebauten Seminar, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung – quasi das wichtigste Dokument im Arbeitsschutz – erstellen. Darauf aufbauend möchten wir Sie in die Lage versetzen, eigenständig ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 aufzubauen und somit die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagementbeauftragten zu erwerben. Der dritte Tag beschäftigt sich primär mit dem Thema „Interne Audits“ und befähigt Sie, ein Managementsystem nach ISO 45001 intern zu auditieren und Defizite aufzudecken. Sie können somit als Interner Auditor nach ISO 45001 eine Zertifizierung vorbereiten.
Zielgruppe:
Dieses Seminar ist gedacht für Managementverantwortliche, Managementbeauftragte, Berater, Beschäftigte der Unfallversicherungsträger, interne und externe Auditoren, Auditoren anderer Managementsysteme, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Personaler, Führungskräfte, die ihr Fachwissen im Bereich des Arbeitsschutzes auffrischen und die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagementbeauftragten oder internen Auditor für die ISO 45001 anstreben. Das Seminar ist ebenso für Einsteiger in die Thematik gedacht.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH - IfG GmbH Institut für Gesundheit und Management
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
11.-13.10.2022
Kosten:
für einen Tag 560,- €
für zwei Tage 890,- €
für alle Module 1.190,- € jeweils netto zzgl. USt.Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, an welchen Tagen Sie teilnehmen wollen.
PROGRAMM
11.10.2022Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung- Rechtliche Grundlagen
- Erklärungsmodell Unfälle / Erkrankungen
- Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Inhalte/Varianten der Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
12.10.2022Aufbau und Umsetzung der ISO 45001- Inhalte, Anforderungen und Schwerpunkte der ISO 45001:2018
- Integration der ISO 45001 in andere Managementsysteme
- Änderungen der ISO 45001 gegenüber der BS OHSAS 18001
- Defizite/fehlende Aspekte des eigenen Managementsystems erkennen
- Umsetzungsmöglichkeiten für das eigene Managementsystem erarbeiten
- Integration des SGAMS in die Prozesse, Abläufe und Aufbauorganisation an Beispielen
- Umgang mit Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
- Korrekturmaßnahmen und Verbesserungsprozesse einleiten und kontrollieren
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Notwendige Aufbaustrukturen in einem SGAMS
- Notwendige Ablaufprozesse in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
- Weitere Tools, Verfahrensanweisungen, Formblätter aus dem MIAS System
- Erfahrungsaustausch
13.10.2022Qualifizierung zum internen Auditor ISO 45001- DIN EN ISO 19011
- Auditprozesse planen, umsetzen, analysieren und dokumentieren
- Umgang mit Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
- Korrekturmaßnahmen und Verbesserungsprozesse einleiten und kontrollieren
- Erfahrungsaustausch
- Prüfungsvorbereitung, Prüfung
REFERENTEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)Ron Schäfer
Berater im Arbeitsschutz bei der IfG GmbH Institut für Gesundheit und Management
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Freie Plätze: 11Von der Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001
Mai 2022SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel treten außer Kraft
Am 25. Mai 2022 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Mit ihr endet ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffnet den Arbeitgebenden nun deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Er entbindet sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu berücksichtigen.
Darüber hinaus kann sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben. So sollte immer die aktuelle Lage in der Region beachtet werden. Des Weiteren sind auch Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen in der GBU zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Mit Blick auf die noch ungewisse Situation nach den Sommermonaten ist es ratsam, sich auf eine mögliche neue Infektionswelle vorzubereiten. Dazu zählen z.B. die vorsorgliche Beschaffung von Corona-Test und Masken; auch sollte berücksichtigt werden, dass die Durchführung von größeren Veranstaltungen mit einem Risiko verbunden ist.
Mai 2022Umfangreiche Anpassungen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) realisiert
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5 "Fußböden", ASR A1.8 "Verkehrswege", ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Zudem wurde die ASR A3.4 "Beleuchtung" infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die geänderte Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" (seitdem ohne zeitliche Begrenzung) angepasst. Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" wurde infolge der Überarbeitung der ASR A2.3 und ASR A3.4/7 formal bzgl. lichttechnischer Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Anforderungen an die Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes ergänzt, zudem wurden neue Rettungszeichen eingefügt. Aufgrund der Änderung des Titels von bisher ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" zu ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wurden in nachfolgenden ASR bestehende Verweise auf diese ASR entsprechend angepasst und, sofern notwendig, weitere formale Anpassungen vorgenommen: ASR V3a.2, ASR A1.2, ASR A1.3, ASR A1.5, ASR A1.6, ASR A2.1, ASR A2.2, ASR A4.2, ASR A4.3 und ASR A5.2. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" wurden zudem in Abstimmung mit der ASR A1.8 Regelungen für Teilbereiche einer Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden. Die ASR A1.5 "Fußböden" wurde parallel grundlegend überarbeitet und aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen in der Übersicht:
- ASR A 1.8 „Verkehrswege“
- Die lichten Mindestbreiten für Verkehrswege sowie Durchgängen und Türen wurden angepasst.
- Die lichten Höhen für Verkehrswege sowie an Türen und Toren wurden angepasst.
- Beschäftigte an ungesicherten Laderampen müssen über die Gefährdung unterwiesen werden.
- Anpassung der Verkehrsbreite auf Baustellen von 0,5 auf 0,6 m.
- Pflicht zur angemessenen Einrichtung und Unterweisung von Baustellenbereichen bei wechselnder Festlegung von Bereichen als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg im Zuge des Baufortschritts.
- Schutzmaßnahmen gegen Abkommen in Baugruppen oder Gräben bei Nutzung als Verkehrsweg.
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- Umbenennung in „Haupt- und „Nebenfluchtweg“ (früher: „erster“ und „zweiter Fluchtweg“.
- Aufzüge sind als Teil des Fluchtweges unzulässig, es sei denn, der Aufzug ist zum Zweck der Flucht und Rettung insbesondere für Menschen mit Behinderungen im Gefahrenfall zulässig und geeignet (bauordnungsrechtlichen Verfahrens erforderlich).
- Anforderung an Sammelstellen (2 Personen pro m2, sicher begehbare Fläche, dauerhaft verfügbar, keine Behinderung von Feuerwehr und Rettungsdiensten, Berücksichtigung von Gefährdungen auf dem Weg).
- Anpassung der Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen.
- Anforderung an Treppen als Fluchtwege (Treppenläufe, Stufenabmessungen und Innendurchmesser).
- Festlegung der Mindestbreiten von Treppen mit anschließenden Hauptfluchtwegen sowie von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen nach Treppen.
- Verbot von Ausgleichsstufen in Hauptfluchtwegen.
- Notwendigkeit und Gestaltung eines Nebenfluchtwegs.
- Anpassung der Anforderungen an Türen und Tore im Fluchtweg.
- Anforderungen an die Kennzeichnung von Fluchtwegen/Notausgängen (langnachleuchtend, Höhe der Kennzeichnung).
- Hinweise zu Unterweisung und Evakuierungsübungen.
- Ergänzung um Abschnitte aus der abgelösten ASR A3.4/7 (Sicherheitsleitsystem, Sicherheitsbeleuchtung, abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen).
- ASR A1.5 „Fußböden“
- Begrenzung der Unterscheide zwischen Rutschhemmungen angrenzender Fußbodenoberflächen.
- Aufnahme der Definition von Steharbeit (mind. 4 Stunden ohne/mit geringen Ausgleichsbewegungen.
- Kennzeichnung nicht durchtrittsicherer Bereiche auf Baustellen bei temporärer Abdeckung.
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Anpassung der Definition von und Anforderungen an langleuchtende Sicherheitszeichen.
- Gestaltungsgrundsätze für Flucht- und Rettungspläne.
- ASR A3.4 „Beleuchtung“
- Notwendigkeit von und Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung.
- Anforderungen an Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung.
- Abweichende und ergänzende Anforderungen an Baustellen.
Die überarbeiteten ASR können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html
Hinweis zur ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Es besteht kein direkter Handlungsanlass; die Anforderungen des veränderten Platzbedarfs sind bei Neu- oder Umbauplanungen sowie bei wesentlichen Erweiterungen zu berücksichtigen.
- ASR A 1.8 „Verkehrswege“
April 2022Unfallversicherung schützt auch Fahrgemeinschaften
Der Versicherungsschutz von Arbeitnehmer*innen auf dem Weg zur Arbeit unterliegt umfangreichen Regelungen. Bislang nicht ganz eindeutig war jedoch, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz gegeben ist, wenn für den Weg zur Arbeit Fahrgemeinschaften gebildet werden. Hierzu hat sich die BG ETEM jetzt in einer Pressemeldung geäußert und klargestellt, dass auch Mitglieder einer Fahrgemeinschaft unfallversichert sind.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt …
- … auch dann, wenn die Mitglieder der Fahrgemeinschaft nicht immer zusammenfahren.
- … auch dann, wenn die Mitglieder der Fahrgemeinschaft nicht alle von einem gemeinsamen Treffpunkt starten.
- … nur dann, wenn alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft gesetzlich unfallversichert sind.
Auch für Fahrgemeinschaften gilt jedoch, dass die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert werden soll. Die Reihenfolge der Abholungen bzw. des Absetzens der einzelnen Mitglieder sollte dementsprechend geplant werden. Stauumfahrungen beispielsweise, sind gestattet und haben keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Auch wenn sich durch die Umfahrung die Wegstrecke verlängert.
Wird die Fahrt jedoch für einen privaten Grund unterbrochen, erlischt der Versicherungsschutz und tritt auch dann erst wieder in Kraft, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird.
März 2022Richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz
Eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung ist auch gut für die Gesundheit. Gerade in Betrieben mit Schichtarbeit ist es daher wichtig, den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zu unterstützen.
Ein hoher Blauanteil in der künstlichen Beleuchtung kann bei Beschäftigten, die abends oder nachts arbeiten, den Tag-Nacht-Rhythmus verschieben und zu gesundheitlichen Problemen führen. Daher sollte bei der Beleuchtungsplanung auf Leuchtmittel mit neutralweißer Farbe geachtet werden.
Am Tag dagegen sollten Arbeits- und Aufenthaltsräume so gestaltet sein, dass ausreichend Tageslicht eintreten kann. Tageslicht hat einen hohen Blauanteile, welches die innere Uhr stärken kann. Auch die Lichtstäke erhöht sich gravierend; laut Arbeitsstättenverordnung sind 500 Lux bei normalen Bürotätigkeiten vorgeschrieben – bei Nutzung von Tageslicht z.B. durch Arbeitsplätze in Fensternähe – kann sich die Lichtstärke schnell auf bis zu 6.000 Lux verbessern.
Ausführliche Informationen finden Sie in der DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen“
Februar 2022neue Norm für KfZ-Verbandskästen
Seit 01.02.2022 ist die DIN 13164:2022 „KFZ-Verbandskästen“ gültig. Die wesentlichen Änderungen behandeln den Inhalt des KFZ-Verbandkastens. Die Art und Menge des Inhalts werden nach neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst. So werden zwei Gesichtsmasken mit in den KFZ-Kasten aufgenommen. Im Gegenzug wird das Verbandtuch 40x60 cm gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher wird von 2 auf 1 Stück reduziert. Die Übergangsfrist für den Austausch oder die Ergänzung des zusätzlichen Materials läuft voraussichtlich bis 31.01.2023.

Die IfG GmbH (Institut für Gesundheit und Management) bietet ihren Kunden in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsmanagement individuelle Dienstleistungen an.
Durch die Zusammenfassung mit unseren Themenfeldern in den Bereichen Energie, Umwelt und Qualität können so Unternehmen jeder Größe und Branche in den genannten Dienstleistungsbereichen eine umfassende Beratungsleistung erhalten.