Arbeits- und Gesundheits­schutz

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE BEZOGEN AUF DIE TÄTIGKEITEN DER FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)

    Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung hängen von der Zahl der Beschäftigten und der Zuordnung der Betriebsart zu einer Betreuungsgruppe ab. Ebenfalls entscheiden für eine Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der aktuelle Stand Ihrer Arbeitsschutzorganisation; z.B. die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrstoffmanagement, Stand der Betriebsanweisungen, Einhaltung der Prüf- und Kontrollfristen sowie die Schulungstätigkeit. Um für Ihr Unternehmen daher die passenden Betreuungsleistungen zu ermitteln, werden wir in der Regel im ersten Schritt eine Bestandsanalyse vor Ort oder Online durchführen.

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung notwendiger Dokumente insbesondere die Gefährdungsbeurteilung sowie weitere Betriebsanweisungen und Prüfnachweisen
    • Erfassung der vorhandenen Abläufe und Verantwortlichkeiten
    • Erfassung der Beauftragten im Arbeitsschutz
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Dokumente mit den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem ASiG, ArbStättV, ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV).

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
    • Bewertung der Abläufe und Prozess für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen
    • Unfallgeschehen und -analyse
    • Stand der Ziele sowie der Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung der Gesamtbetreuungszeit und Erstellung des Leistungsumfangs sowie weitere Handlungsempfehlungen

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung sowie Empfehlung zur Gesamtbetreuungszeit
    • Präsentation der Ergebnisse
  • BESTANDSANALYSE ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Norm ISO 45001 stets im Blick und erfassen an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater vor Ort
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung notwendiger Verfahren und Dokumente (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Abläufe, Verantwortlichkeiten und Dokumente (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 45001 (SOLL-IST)

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementaktivitäten
    • Stand der Ziele und Kennzahlen und Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung sowie grober Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse 
  • COMPLIANCE-CHECK GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das federführende Organisationsinstrument, welches Unternehmen durch die Themen des Arbeitsschutzes leitet. Gemeinsam mit unserem
    Partner, der IfG GmbH – Institut für Gesundheit und Management, bieten wir Ihnen eine Basisanalyse Ihrer Gefährdungsbeurteilung an.    

      KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

      • Durchführung durch ein qualifizierten Berater vor Ort
      • Dauer 4-6 Stunden
      • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für den Check notwendigen Unterlagen

       

      QUANTITATIVE ANALYSE

      • Ermittlung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen (SOLL)
      • Ermittlung des Status Quo (IST)
      • GAP-Analyse (SOLL-IST)

      QUALITATIVE ANALYSE

      • Aufbau der Gefährdungsbeurteilungen (SOLL)
      • System/Prozess der Gefährdungsbeurteilungen
      • Stand der Risikoanalyse und Maßnahmenübersicht
      • Check der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit

      ABSCHLUSSBERICHT

      • Erstellung eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlung
    • ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT NACH ISO 45001:2018

      Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) nach ISO 45001.

      MITARBEITERSCHULUNGEN

      • Schulungsplanung und -durchführung
      • Kurzinformationen
      • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

       

      KOMMUNIKATION

      • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
      • Koordination externer Kommunikation

      RECHTSKATASTER

      • Erstellen eines Energierechtskatasters
      • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
      • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

      EXTERNE AUDITS

      • Begleitung der externen Audits als Fachberater

      DOKUMENTATION

      • Entwicklung/Anpassung der Vorgabedokumentation
      • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität

      GEFÄHRDUNGS­ERKENNUNG

      • Erarbeitung der A & G-Aspekte und deren Auswirkungen
        (Risikobewertung und Lenkungsmaßnahmen)
      • Erarbeitung konkreter und messbarer Kennzahlen

      MANAGEMENTBEWERTUNG

      • Aufbereitung der Eingabeparameter
      • Präsentation und Kommunikation

      INTERNE AUDITS

      • Auditplanung und -durchführung
      • Auditdokumentation

      RISIKOBEWERTUNG

      • Erarbeitung von Werkzeugen und Mechanismen des Risikomanagements
      • Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

      IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

      • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
      • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
      • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
      • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
    • BETREUUNG ALS EXTERNE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)

      Die Aufgaben der Sifa sind im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG §6) sowie im §2 der Unfallverhütungsvorschrift ”Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) festgelegt. Im Rahmen der Betreuung differenzieren wir nach der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung.

      GRUNDBETREUUNG (nach ASiG sowie DGUV Vorschrift 2)

      • Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen zur Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.
      • Beratung des Arbeitgebers sowie der Führungskräfte
      • Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
      • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
      • Analyse des Unfallgeschehens
      • Mitwirkung bei den Schulungen

      BETRIEBSSPEZIFISCHE BETREUUNG

      • Analyse weiterer Betreuungsleistungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung, betrieblichen Veränderungen sowie aus den im Betrieb durchgeführten Aktionen, Programmen und Maßnahmen ergeben haben
      • Umsetzung der vereinbarten betriebsspezifischen Erfordernisse
    • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

      Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

      ANFORDERUNGEN AN EIN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001

      • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach Norm
      • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
      • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
      • Zertifizierungsverfahren

      ERSTELLUNG VON GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

      • Rechtliche Anforderungen
      • Ablauf- und Ressourcenplanung
      • Prozessgestaltung
      • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
      • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung zu beantworten gilt

      FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

      • Fachkompetenz zur ISO 45001
      • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011
      • Erarbeitung von Auditfragen
      • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
      • Auditdokumentation
      • Kommunikation im Audit

    Fachexperten

    VOLKER SONNTAG

    TÄTIGKEITSBEREICHE
    Auditor und Fachberater im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
    Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
    Trainer / Referent

    SUSANNE REGEN-SONNTAG

    TÄTIGKEITSBEREICHE
    Auditorin im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Termine

    • Termin: 02.05.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1

      COUNTDOWN
      32d 1h 8m

      Beschreibung:

      Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte

      Aktuelles Fachwissen und die praxisorientierte Umsetzung des Wissens sind entscheidend für die erfolgreiche Arbeit als Sicherheitsbeauftragter. Nicht nur die Arbeitswelt selbst, sondern auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einem permanenten Wandel ausgesetzt: Gesetzliche Neuerungen sowie neue Erkenntnisse zum Arbeitsschutz versuchen der Dynamik unserer Zeit gerecht zu werden. Diese Veränderungen beeinflussen auch die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten und führen zu Fragen wie: Kenne ich die wesentlichen arbeitsschutzrechtlichen Neuerungen bzw. Änderungen für meine Tätigkeit? Unterstütze ich meine Kollegen und Vorgesetzten richtig? In der eintägigen Fortbildung soll keine Frage offen bleiben. Unsere Fachreferenten stehen Ihnen mit Kenntnissen aus den verschiedensten Branchen aller Betriebsgrößen zur Verfügung. Im Fokus steht das Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Nennung geeigneter Schutzmaßnahmen. Neben der Wissensvermittlung haben Sie Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

      Inhalte:

      • Erfahrungsaustausch und Rolle des Sicherheitsbeauftragten
      • Motivation zum Arbeitsschutz
      • Anforderungen und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die erfolgreiche Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten
      • Betriebssicherheitsverordnung
      • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      1 Tag

      Bei diesem 1-tägigen Seminar am 02.05.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 04.07.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Unterweisungen erfolgreich und nachhaltig durchführen

      COUNTDOWN
      95d 0h 53m

      Beschreibung:

      Beschäftigte informieren und motivieren

      Unterweisungen sind nicht nur gesetzlich gefordert (§ 4 ArbSchG), sondern sie sind eine der wichtigsten präventiven Maßnahme für den wirksamen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn sichere Betriebsabläufe sind nicht allein durch sichere Maschinen zu realisieren. Entscheidend für die Arbeitssicherheit ist das Verhalten der Beschäftigten. Mitarbeiter, die von der Notwendigkeit und dem Sinn der Maßnahmen überzeugt sind, halten diese ein und unterstützen sie. Erst, wenn die Beschäftigten alle Informationen zu den mit ihrem Arbeitsplatz verbundenen Gefahren haben sowie die wirksamen Schutzmaßnahmen kennen, können sie sich entsprechend verhalten. Es gibt jede Menge Anlässe und noch viel mehr Themen für die betrieblichen Unterweisungen. Unterweisungsthemen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend für den Erfolg ist die Art der Unterweisung. Das Ziel dieses Seminares ist es, Ihnen Handlungshilfen zu geben, so dass Sie mit wenig Aufwand und effektiv selbst Unterweisungen planen und durchführen können. Sie erfahren im Seminar, wie der Aufbau und die Inhalte fachkundig dargestellt werden. Aber auch das Thema Wirksamkeit der Unterweisung kommt nicht zu kurz: Sie erhalten praktische und effektive Tipps zu verschiedenen Methoden und Medien für eine nachhaltige Unterweisung. Von unseren Arbeitsschutzexperten erfahren Sie, wie Sie Ihre Kollegen aktiv in die Erfüllung dieser Unternehmerpflicht einbinden können und wie Sie Interesse an sicherheitsgerechtem Verhalten fördern. In einer abschließenden Übung können Sie Ihr Erlerntes sofort anwenden. Außerdem erhalten Sie Vorschläge zur rechtssicheren Dokumentation.

      Inhalte:

      • Rechtliche Grundlagen und Pflichten zur Unterweisung
        • Anlässe zur Unterweisung
        • Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personen
        • Dokumentation
      • Unfallursachen und Unterweisung
      • Entstehen von Verhalten
        • Lerngesetze
      • Grundlagen der Unterweisung
        • Lösungsorientiertes Kommunizieren
      • Unterweisungsmethoden
      • Unterweisung mit neuen Medien

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      1 Tag

      Bei diesem 1-tägigen Seminar am 04.07.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 14.07.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Gefährdungsbeurteilungen - Grundlagen für den systematischen Arbeitsschutz

      COUNTDOWN
      105d 0h 53m

      Beschreibung:

      Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

      Der Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften in die Analyse mit ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.

      Inhalte:

      • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
      • Grundpflichten des Arbeitgebers
      • Begriffe und rechtliche Anforderungen
      • Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
      • Gefährdungsbeurteilung – Musterlösungen
      • Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
      • Last Minute Risk Analysis (LMRA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      1 Tag

      Bei diesem 1-tägigen Seminar am 14.07.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 14.07.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Gefährdungsbeurteilungen - Grundlagen für den systematischen Arbeitsschutz

      COUNTDOWN
      105d 0h 53m

      Beschreibung:

      Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

      Der Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften in die Analyse mit ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.

      Inhalte:

      • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
      • Grundpflichten des Arbeitgebers
      • Begriffe und rechtliche Anforderungen
      • Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
      • Gefährdungsbeurteilung – Musterlösungen
      • Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
      • Last Minute Risk Analysis (LMRA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      1 Tag

      Bei diesem 1-tägigen Seminar am 14.07.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 29.08.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | SCC-/SGU-Schulung (dreitägig) und anerkannte Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter

      COUNTDOWN
      151d 1h 8m

      Beschreibung:

      Erfüllung der SCC/SCP-Checklistenfrage 3.2

      Das Zertifizierungssystem SCC (Safety Certificate Contractors) wurde speziell für die sehr hohen Sicherheitsanforderungen der chemischen und mineralölverarbeitenden Industriebetriebe an die auf ihrem Gelände arbeitenden Fremdfirmen entwickelt. Inzwischen ist SCC auch international für Hersteller und Dienstleister aller Industriezweige geeignet, denn nationale und branchenspezifische Anforderungen werden bei der Zertifizierung berücksichtigt. SCC stellt als Arbeitsschutzmanagement-System den Menschen in den Mittelpunkt. Ziel ist die Unfallsenkung durch sicherheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der grundlegenden Aspekte von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU). Die dreitägige Schulung vermittelt operativ tätigen Mitarbeitern die geforderten Kenntnisse gemäß SCC-Regelwerk. Auf der Basis aktueller Arbeits- und Umweltschutzregelungen erlangen Sie notwendige Kompetenzen für eine sichere und gesunde Arbeit. Die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der anerkannten SGU-Prüfung gemäß SCC-Dokument 018 werden erfüllt.

      Inhalte:

      • Gesetzliche Bestimmungen
      • Gefährdungs- und Risikoeinschätzung
      • Unfallursachen und Unfallmeldung
      • Sicherheitsgerechtes Verhalten
      • Betriebliche Organisation
      • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
      • Notfallmaßnahmen
      • Gefahrstoffe
      • Brand- und Explosionsschutz
      • Arbeitsmittel
      • Arbeitsverfahren
      • Elektrizität und Strahlung
      • Arbeitsplatzgestaltung
      • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Leipzig

      Dauer:

      3 Tage

      Bei diesem 3-tägigen Seminar am 29.08. - 31.08.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    weitere Termine

    News

    • Februar 2023Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

      Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

      Mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus, allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehen sowie durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung haben verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz in vielen Lebensbereichen an Bedeutung verloren und der eigenverantwortliche Selbstschutz ist in den Vordergrund getreten.

      Arbeitgeber sind nun mit der Frage konfrontiert: „Wie verhalte ich mich, wenn Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet aber symptomfrei sind?“ / „Kann ich es verantworten, diese Beschäftigte arbeiten zu lassen, solange Sie keinen negativen Test vorweisen können?“ / „Wie gehe ich mit dem Risiko einer Ansteckungsgefahr in meinem Unternehmen um?“

      Letztlich ist hier das Unternehmen gefordert, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und zu entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Sofern die Gefahr einer Ansteckung besteht, empfehlen wir den Beschäftigten an Arbeitsplätzen einzusetzen, an denen kein Ansteckungsrisiko besteht oder sofern möglich im Homeoffice arbeiten zu lassen. Das Tragen einer FFP2 Maske im Betrieb sollte dann selbstverständlich sein.

      Im Folgenden geben wir Ihnen einen Auszug der Empfehlung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales zum betrieblichen Infektionsschutz weiter:

      Um Arbeitgeber und Beschäftigte im Bedarfsfall bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können.

      Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig lüften).

      Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen (besonders gefährdete Personen) getroffen werden. Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen.

      Die nachstehenden Empfehlungen sollen für Infektionsgefährdungen bei der Arbeit sensibilisieren und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen motivieren. Sie sollten auch in Pausenzeiten und in Pausenbereichen umgesetzt werden.

      Die AHA+L -Formel schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!

      Abstand halten
      Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen, die bei vielen Atemwegsinfektionen vorkommen.

      Hygiene beachten
      Unabhängig von der Erkrankung gilt: Nicht krank zur Arbeit gehen!
      Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.

      Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
      Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.

      Lüften: regelmäßig und gründlich
      Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Soweit die Lüftung nicht über eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erfolgt, ist regelmäßiges kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen. Weiterführende Informationen enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten "Lüftung" (ASR A3.6).

    • September 2022Arbeitschutzkontrollgesetz führt zu häufigeren Betriebsbesichtigungen

      Bereits im Dezember 2020 wurden mit dem sog. "Arbeitsschutzkontrollgesetz" Änderungen in weiteren arbeitsschutzrelevanten Gesetzen verabschiedet, die einen Anstieg der durchzuführenden Betriebsbesichtigungen erwarten lassen.

      Das „Arbeitsschutzgesetz“ fordert in § 21, dass die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden regelmäßig Betriebe besichtigen und überwachen sollen, um die Organisation und den Stand des Arbeitsschutzes zu prüfen. Dafür wird eine Mindestbesichtigungsquote festgelegt. Auch die Unfallversicherungsträger sind nach § 20 des „Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ angehalten, Betriebsbesichtigungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Besichtigungen sind zwischen der jeweils zuständigen Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger auszutauschen.

      In beiden Gesetzen wird detailliert aufgeführt, welche Daten im Rahmen der Betriebsbegehungen ab 01. Januar 2023 zu erfassen und zwischen Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherungsträger auszutauschen sind: Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.

    • September 2022Neue Unternehmensnummer für Mitglieder einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

      Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Sie ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer. Unter dem Link www.unfallkasse-berlin.de/service/archiv-meldungen/detail/umstellung-auf-eine-neue-unternehmensnummer-2023 wird er Umstellungsprozess sowie die Zusammensetzung der neuen Mitgliedsnummer erläutert. [Quelle: DGUV]

    • September 2022Neuauflage: DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen

      Das DGUV-Standardwerk "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" für die Arbeitsmedizin wurde in einer Neuauflage veröffentlicht. Die neue Information heißt "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" und wurde konzeptionell und strukturell aktualisiert.

      Die DGUV Empfehlungen richten sich in erster Linie an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Das praxisnahe Werk soll sie bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützen. Neu im Vergleich zum Vorgängerwerk ist die getrennte Darstellung von Vorsorge und Eignung. Während erstere der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen dient, sollen Eignungsbeurteilungen die Frage beantworten, ob Beschäftigte mit ihren physischen und psychischen Fähigkeiten die zu erledigenden Tätigkeiten ausüben können. Die Empfehlungen im Vorsorgeteil der Neuauflage sind nach Vorsorgeanlässen gegliedert und können von Medizinerinnen und Medizinern für die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge herangezogen werden. Die Empfehlungen wurden in interdisziplinären Teams aus Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern aus Praxis und Wissenschaft, Fachleuten anderer medizinischer und auch technischer Sachgebiete sowie Sachverständigen der Unfallversicherungsträger in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet. Sie basieren auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin, besitzen jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. [Quelle: DGUV]

    • Mai 2022SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel treten außer Kraft

      Am 25. Mai 2022 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Mit ihr endet ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

      Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffnet den Arbeitgebenden nun deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Er entbindet sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu berücksichtigen.

      Darüber hinaus kann sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben. So sollte immer die aktuelle Lage in der Region beachtet werden. Des Weiteren sind auch Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen in der GBU zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

      Mit Blick auf die noch ungewisse Situation nach den Sommermonaten ist es ratsam, sich auf eine mögliche neue Infektionswelle vorzubereiten. Dazu zählen z.B. die vorsorgliche Beschaffung von Corona-Test und Masken; auch sollte berücksichtigt werden, dass die Durchführung von größeren Veranstaltungen mit einem Risiko verbunden ist.

    weitere News

    Partnerschaften

    Die IfG GmbH (Institut für Gesundheit und Management) bietet ihren Kunden in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsmanagement individuelle Dienstleistungen an.

    Durch die Zusammenfassung mit unseren Themenfeldern in den Bereichen Energie, Umwelt und Qualität können so Unternehmen jeder Größe und Branche in den genannten Dienstleistungsbereichen eine umfassende Beratungsleistung erhalten.