Arbeits- und Gesundheits­schutz

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE BEZOGEN AUF DIE TÄTIGKEITEN DER FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)

    Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung hängen von der Zahl der Beschäftigten und der Zuordnung der Betriebsart zu einer Betreuungsgruppe ab. Ebenfalls entscheiden für eine Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der aktuelle Stand Ihrer Arbeitsschutzorganisation; z.B. die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrstoffmanagement, Stand der Betriebsanweisungen, Einhaltung der Prüf- und Kontrollfristen sowie die Schulungstätigkeit. Um für Ihr Unternehmen daher die passenden Betreuungsleistungen zu ermitteln, werden wir in der Regel im ersten Schritt eine Bestandsanalyse vor Ort oder Online durchführen.

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung notwendiger Dokumente insbesondere die Gefährdungsbeurteilung sowie weitere Betriebsanweisungen und Prüfnachweisen
    • Erfassung der vorhandenen Abläufe und Verantwortlichkeiten
    • Erfassung der Beauftragten im Arbeitsschutz
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Dokumente mit den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem ASiG, ArbStättV, ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV).

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
    • Bewertung der Abläufe und Prozess für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen
    • Unfallgeschehen und -analyse
    • Stand der Ziele sowie der Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung der Gesamtbetreuungszeit und Erstellung des Leistungsumfangs sowie weitere Handlungsempfehlungen

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung sowie Empfehlung zur Gesamtbetreuungszeit
    • Präsentation der Ergebnisse
  • BESTANDSANALYSE ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Norm ISO 45001 stets im Blick und erfassen an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater vor Ort
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung notwendiger Verfahren und Dokumente (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Abläufe, Verantwortlichkeiten und Dokumente (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 45001 (SOLL-IST)

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementaktivitäten
    • Stand der Ziele und Kennzahlen und Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung sowie grober Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse 
  • COMPLIANCE-CHECK GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das federführende Organisationsinstrument, welches Unternehmen durch die Themen des Arbeitsschutzes leitet. Gemeinsam mit unserem
    Partner, der IfG GmbH – Institut für Gesundheit und Management, bieten wir Ihnen eine Basisanalyse Ihrer Gefährdungsbeurteilung an.    

      KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

      • Durchführung durch ein qualifizierten Berater vor Ort
      • Dauer 4-6 Stunden
      • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für den Check notwendigen Unterlagen

       

      QUANTITATIVE ANALYSE

      • Ermittlung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen (SOLL)
      • Ermittlung des Status Quo (IST)
      • GAP-Analyse (SOLL-IST)

      QUALITATIVE ANALYSE

      • Aufbau der Gefährdungsbeurteilungen (SOLL)
      • System/Prozess der Gefährdungsbeurteilungen
      • Stand der Risikoanalyse und Maßnahmenübersicht
      • Check der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit

      ABSCHLUSSBERICHT

      • Erstellung eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlung
    • ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENT NACH ISO 45001:2018

      Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) nach ISO 45001.

      MITARBEITERSCHULUNGEN

      • Schulungsplanung und -durchführung
      • Kurzinformationen
      • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

       

      KOMMUNIKATION

      • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
      • Koordination externer Kommunikation

      RECHTSKATASTER

      • Erstellen eines Energierechtskatasters
      • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
      • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

      EXTERNE AUDITS

      • Begleitung der externen Audits als Fachberater

      DOKUMENTATION

      • Entwicklung/Anpassung der Vorgabedokumentation
      • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität

      GEFÄHRDUNGS­ERKENNUNG

      • Erarbeitung der A & G-Aspekte und deren Auswirkungen
        (Risikobewertung und Lenkungsmaßnahmen)
      • Erarbeitung konkreter und messbarer Kennzahlen

      MANAGEMENTBEWERTUNG

      • Aufbereitung der Eingabeparameter
      • Präsentation und Kommunikation

      INTERNE AUDITS

      • Auditplanung und -durchführung
      • Auditdokumentation

      RISIKOBEWERTUNG

      • Erarbeitung von Werkzeugen und Mechanismen des Risikomanagements
      • Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

      IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

      • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
      • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
      • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
      • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
    • BETREUUNG ALS EXTERNE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT (SIFA)

      Die Aufgaben der Sifa sind im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG §6) sowie im §2 der Unfallverhütungsvorschrift ”Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) festgelegt. Im Rahmen der Betreuung differenzieren wir nach der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung.

      GRUNDBETREUUNG (nach ASiG sowie DGUV Vorschrift 2)

      • Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen zur Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.
      • Beratung des Arbeitgebers sowie der Führungskräfte
      • Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
      • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
      • Analyse des Unfallgeschehens
      • Mitwirkung bei den Schulungen

      BETRIEBSSPEZIFISCHE BETREUUNG

      • Analyse weiterer Betreuungsleistungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung, betrieblichen Veränderungen sowie aus den im Betrieb durchgeführten Aktionen, Programmen und Maßnahmen ergeben haben
      • Umsetzung der vereinbarten betriebsspezifischen Erfordernisse
    • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

      Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

      ANFORDERUNGEN AN EIN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001

      • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach Norm
      • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
      • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
      • Zertifizierungsverfahren

      ERSTELLUNG VON GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

      • Rechtliche Anforderungen
      • Ablauf- und Ressourcenplanung
      • Prozessgestaltung
      • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
      • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung zu beantworten gilt

      FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

      • Fachkompetenz zur ISO 45001
      • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011
      • Erarbeitung von Auditfragen
      • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
      • Auditdokumentation
      • Kommunikation im Audit

    Fachexperten

    VOLKER SONNTAG

    TÄTIGKEITSBEREICHE
    Auditor und Fachberater im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
    Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
    Trainer / Referent

    SUSANNE REGEN-SONNTAG

    TÄTIGKEITSBEREICHE
    Auditorin im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Termine

    • Termin: 14.11.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | SCC-/SGU-Schulung (dreitägig) und anerkannte Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter

      COUNTDOWN
      49d 17h 33m

      Beschreibung:

      Erfüllung der SCC/SCP-Checklistenfrage 3.2

      Das Zertifizierungssystem SCC (Safety Certificate Contractors) wurde speziell für die sehr hohen Sicherheitsanforderungen der chemischen und mineralölverarbeitenden Industriebetriebe an die auf ihrem Gelände arbeitenden Fremdfirmen entwickelt. Inzwischen ist SCC auch international für Hersteller und Dienstleister aller Industriezweige geeignet, denn nationale und branchenspezifische Anforderungen werden bei der Zertifizierung berücksichtigt. SCC stellt als Arbeitsschutzmanagement-System den Menschen in den Mittelpunkt. Ziel ist die Unfallsenkung durch sicherheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der grundlegenden Aspekte von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU). Die dreitägige Schulung vermittelt operativ tätigen Mitarbeitern die geforderten Kenntnisse gemäß SCC-Regelwerk. Auf der Basis aktueller Arbeits- und Umweltschutzregelungen erlangen Sie notwendige Kompetenzen für eine sichere und gesunde Arbeit. Die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der anerkannten SGU-Prüfung gemäß SCC-Dokument 018 werden erfüllt.

      Inhalte:

      • Gesetzliche Bestimmungen
      • Gefährdungs- und Risikoeinschätzung
      • Unfallursachen und Unfallmeldung
      • Sicherheitsgerechtes Verhalten
      • Betriebliche Organisation
      • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
      • Notfallmaßnahmen
      • Gefahrstoffe
      • Brand- und Explosionsschutz
      • Arbeitsmittel
      • Arbeitsverfahren
      • Elektrizität und Strahlung
      • Arbeitsplatzgestaltung
      • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      3 Tage

      Bei diesem 3-tägigen Seminar am 14.11. - 16.11.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 17.11.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Gefährdungsbeurteilungen - Grundlagen für den systematischen Arbeitsschutz

      COUNTDOWN
      52d 17h 18m

      Beschreibung:

      Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

      Der Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften in die Analyse mit ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.

      Inhalte:

      • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
      • Grundpflichten des Arbeitgebers
      • Begriffe und rechtliche Anforderungen
      • Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
      • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
      • Gefährdungsbeurteilung – Musterlösungen
      • Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
      • Last Minute Risk Analysis (LMRA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Leipzig

      Dauer:

      1 Tag

      Bei diesem 1-tägigen Seminar am 17.11.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    • Termin: 28.11.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Sicherheitsbeauftragter im technischen Bereich - Aufbaulehrgang

      COUNTDOWN
      63d 23h 25m

      Beschreibung:

      Technisches Know-how erweitern

      Der zweitägige Aufbaulehrgang erweitert die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse. Weitere Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, werden analysiert und die notwendigen Schutzmaßnahmen erläutert. Unter anderem werden spezifische Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen, elektrischen Anlagen oder beim innerbetrieblichen Transport systematisch dargestellt. Das rechtzeitige Erkennen von Unfallursachen und das Motivieren der Mitarbeiter zum sicherheitsbewussten Verhalten stehen im Fokus. In einer Fallstudie lernen Sie die Gefährdungsbeurteilung im betrieblichen Alltag für Ihre Tätigkeit zu nutzen, denn die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element zur Prävention von Unfall- und Gesundheitsgefahren. Es ist wichtig, Sie an der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Aufgabenbereich zu beteiligen, denn Sie kennen die Probleme und Details vor Ort. Für die Erarbeitung und die Umsetzung funktionierender Schutzmaßnahmen sind Ihr Praxiswissen und Ihre Kompetenz erforderlich. Um die direkte Anwendung des Erlernten in Ihr berufliches Umfeld zu erleichtern, vermitteln wir Ihnen Lehrgangsinhalte sehr praxisorientiert.

      Inhalte:

      •     Umgang mit Gefahrstoffen
        • Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
        • Gefährlichkeitsmerkmale
        • Einstufung und Kennzeichnung
        • Mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt
      • Elektrischer Strom
        • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
        • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung
        • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
      • Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
        • Kennzeichnung
        •  Zugänge zu Arbeitsplätzen
        • Personentransport
      • Arbeiten in großen Höhen
        • Absturzgefahr und Absturzsicherung
        • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
        • Benutzung von Hubarbeitsbühnen, Gerüsten, Leitern und Tritten
      • Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren
      • Hautschutz
        • Gefährdungsbeurteilung
        • Auswahl, Bereitstellung und Benutzung
      • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
        • Einflussfaktoren für psychische Belastungen
        • Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
        • Handlungshilfen
      • Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen
        • Anlässe, Umfang und Handlungsschritte
        • Wirksamkeitskontrolle
        •  Last Minute Risk Analysis (LMRA)

      Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

      Veranstalter:

      TÜV SÜD Akademie GmbH

      Veranstaltungsort:

      Dresden

      Dauer:

      2 Tage

      Bei diesem 2-tägigen Seminar am 28.11. - 29.11.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

      REFERENT*INNEN

      Referent: Volker Sonntag

      Volker Sonntag

      Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

      Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
      Fachkraft für Arbeitssicherheit

      QUALIFIKATIONEN
      Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

    weitere Termine

    News

    • Juli 2023Die neue Maschinenverordnung

      Die neue Maschinenverordnung (siehe auch: https://sr-managementberatung.de/news/#c380) ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten. Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wirtschaft und Behörden erhalten ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen, das die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird.

      Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren zwingend anzuwenden sein. Die Unternehmen sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich mit den zahlreichen Neuerungen vertraut machen. Das gilt insbesondere für die erweiterten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sowie für die neuen Pflichtenkataloge für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Auch das Thema „Veränderungen an Maschinen“ wurde detailliert. Als wesentliche Veränderung ist danach jede vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische (oder digitale) Veränderung zu verstehen, die nach dem Inverkehrbringen bzw. nach der Inbetriebnahme vorgenommen wird. Diese Veränderung muss eine neue Gefährdung schaffen oder ein bestehendes Risiko erhöhen, sodass neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die Person, die eine wesentliche Veränderung vornimmt, wird somit zum Hersteller mit allen damit verbunden Pflichten, die die Verordnung vorgibt.

       

    • Juli 2023Diisocyanate

      Diisocyanate kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Es handelt sich dabei um chemische Verbindungen, die hauptsächlich bei der Herstellung von Polyurethanen anfallen. Sie werden für zahlreiche industrielle und gewerbliche Anwendungen und somit in vielen Branchen verwendet (z.B. Elektronik und Elektrotechnik, Energieversorgung, Feinmechanik, Baugewerbe, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik sowie Kunststoff-Formteile-Herstellung).

      Beschäftigte dürfen nur noch mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Laut REACH-Verordnung muss jeder Anwender bis zum 24. August 2023 eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Die Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz und muss tätigkeitsbezogen durchgeführt werden. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. Ohne die Durchführung der in der Verordnung geforderten Schulungen, ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten ab dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt.

      Die Verordnung (EU) 2020/1149 gilt für gewerbliche Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent. Ob Betriebe von der Regelung betroffen sind, lässt sich mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen. Es zeigt in Abschnitt 2, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind und gibt auch Hinweise zur Konzentration an.

      Ziel der Regelung ist es, Schutzmaßnahmen einheitlich festzulegen und damit Gesundheitsgefahren an Arbeitsplätzen zu reduzieren, denn Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und sind damit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen. Aufgrund der geforderten spezifischen Eigenschaften der Produkte können diese Stoffe oft nicht durch Alternativen ersetzt werden.

    • Juni 2023Anpassung der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A3.4 sowie ASR V3a.2)

      Im Mai 2023 wurde die Neufassung der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bereits seit April 2011 existierende Erstfassung dieser Arbeitsstättenregel. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass die Inhalte um die Sichtverbindung nach außen erweitert wurde. Neben den natürlichen und künstlichen Lichtverhältnissen ist nun auch der visuelle Kontakt der Beschäftigten ins Freie darin geregelt. Die Angaben der ASR A3.4 gelten für alle Arbeitsstätten in Gebäuden oder im Freien. Beschrieben wird die fachgerechte natürliche und künstliche Beleuchtung der Arbeitsplätze im Betrieb sowie die nötige Sichtverbindung nach außen.

      Zum Begriff „Arbeitsplatz“ gehören laut ASR folgende Punkte:

      • Arbeitsflächen
      • Bewegungsflächen
      • Alle Stellflächen, die unmittelbar dem Fortgang der Arbeit dienen.

      In dieser Regel werden insbesondere die folgenden Aspekte zum Thema „Beleuchtung“ behandelt:

      • Sichtverbindung nach Außen
      • Beleuchtung mit Tageslicht
      • Künstliche Beleuchtung
        • in Gebäuden
        • im Freien
      • Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung
      • Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

      Das Einbeziehen der Sichtverbindung nach außen stellt zudem klar, dass Räume ohne Sichtverbindung, die bis zum 03.12.2016 eingerichtet worden waren oder mit deren Einrichtung bis zu diesem Termin begonnen worden war, weiter betrieben werden dürfen, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Zu den „wesentlichen“ Umbauten gehören laut ASR A3.4 alle Maßnahmen, die von ihrer Art oder ihrem Umfang her dazu geeignet sind, gleichzeitig Sichtverbindungen nach außen baulich herzustellen. Dazu gehören z. B. Arbeiten an Außenwänden von Gebäuden. Allein der finanzielle Aufwand für Umbauarbeiten ist kein entscheidendes Kriterium.

      Unabhängig davon können Arbeitgeber bei betriebstechnischen Besonderheiten bestimmte Anforderungen der Arbeitsstättenregel vernachlässigen. In diesem Fall müssen sie jedoch im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen bestimmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bzgl. der Beleuchtung aufrecht zu erhalten.

      Seit April 2023 gibt es zudem einen neuen Anhang in der ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“. Der Anhang A4 beschreibt die barrierefreie Gestaltung von Kantinen nach Arbeitsstättenverordnung. Er geht u. a. auf folgende Punkte ein:

      • Auffindbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Kantine für Menschen mit
        • eingeschränkter Mobilität,
        • einer Sehbehinderung oder
        • Schwerhörigkeit.
      • Verkehrswege zur und in der Kantine
      • Stell-/Bewegungsflächen für Rollatoren, Rollstühle oder Gehhilfen von Beschäftigten

      Lärmschutz für Menschen mit Hörbehinderung oder ähnlichen Einschränkungen.

    • Mai 2023Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung

      Im Mai 2023 soll die neue Maschinenverordnung final bekannt gegeben werden. Bereits seit Anfang 2021 liegt ein entsprechender Entwurf vor, der die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen und in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend geltend soll. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft. Eine Neufassung war notwendig geworden, um zeitgemäße technisch-rechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Maschinen herstellende, in Verkehr bringende oder in Betrieb nehmende Unternehmen müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der gestellten Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen.

      Die neue EU-Maschinenverordnung ist ein Regelwerk zur Maschinensicherheit innerhalb der EU. Es enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinenprodukten. Damit wird die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinenprodukten auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Außerdem definiert die Verordnung Regeln für den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der Europäischen Union.

      Der wesentliche Unterschied zwischen der Maschinenverordnung und der Maschinenrichtlinie ist ihre Verbindlichkeit. Eine Richtlinie muss nicht unmittelbar angewandt werden. Sie muss erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dem entgegen ist die Verordnung unmittelbar anzuwenden.

      Primär geht es in der neuen Verordnung um die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Sie soll die neuen Anforderungen der Digitalisierung, funktionalen Sicherheit und selbstlernenden Systemen sowie der Cybersicherheit berücksichtigen. Daneben wurden die Inhalte der Maschinenverordnung an den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 angepasst. Auch die Liste der Maschinen mit besonderen Konformitätsbewertungsverfahren (bisher Anhang IV der Maschinenrichtlinie) wird in diesem Zuge aktualisiert.

      Durch die fortlaufende Entwicklung in der Digitalisierung treten immer wieder neue Risiken für die Maschinensicherheit auf, die berücksichtigt werden müssen:

      • Mensch-Roboter-Zusammenarbeit (Kollaborative Roboter – Cobots)
      • mit dem Internet verbundene Maschinen
      • Auswirkungen von Software-Updates
      • Autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen

      Es ist zudem geplant, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Herstellende zu verringern, indem z. B. digitale Formate für die Betriebsanleitung ermöglicht werden. Durch die einheitlichen und EU-weit verbindlichen Regelungen soll zudem die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen.
       

    • Februar 2023Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

      Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

      Mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus, allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehen sowie durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung haben verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz in vielen Lebensbereichen an Bedeutung verloren und der eigenverantwortliche Selbstschutz ist in den Vordergrund getreten.

      Arbeitgeber sind nun mit der Frage konfrontiert: „Wie verhalte ich mich, wenn Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet aber symptomfrei sind?“ / „Kann ich es verantworten, diese Beschäftigte arbeiten zu lassen, solange Sie keinen negativen Test vorweisen können?“ / „Wie gehe ich mit dem Risiko einer Ansteckungsgefahr in meinem Unternehmen um?“

      Letztlich ist hier das Unternehmen gefordert, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und zu entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Sofern die Gefahr einer Ansteckung besteht, empfehlen wir den Beschäftigten an Arbeitsplätzen einzusetzen, an denen kein Ansteckungsrisiko besteht oder sofern möglich im Homeoffice arbeiten zu lassen. Das Tragen einer FFP2 Maske im Betrieb sollte dann selbstverständlich sein.

      Im Folgenden geben wir Ihnen einen Auszug der Empfehlung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales zum betrieblichen Infektionsschutz weiter:

      Um Arbeitgeber und Beschäftigte im Bedarfsfall bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können.

      Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig lüften).

      Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen (besonders gefährdete Personen) getroffen werden. Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen.

      Die nachstehenden Empfehlungen sollen für Infektionsgefährdungen bei der Arbeit sensibilisieren und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen motivieren. Sie sollten auch in Pausenzeiten und in Pausenbereichen umgesetzt werden.

      Die AHA+L -Formel schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!

      Abstand halten
      Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen, die bei vielen Atemwegsinfektionen vorkommen.

      Hygiene beachten
      Unabhängig von der Erkrankung gilt: Nicht krank zur Arbeit gehen!
      Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.

      Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
      Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.

      Lüften: regelmäßig und gründlich
      Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Soweit die Lüftung nicht über eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erfolgt, ist regelmäßiges kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen. Weiterführende Informationen enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten "Lüftung" (ASR A3.6).

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