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  • November 2018Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften" vom 19.10.2018

    Das Bundesfinanzministerium hat am 19.10.2018 einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften“ veröffentlicht. Er umfasst etliche stromsteuerliche Änderungen, welche sich derzeit in der Verbändeanhörung befinden.

    So werden beispielsweise neue Definitionen in das StromStG aufgenommen, eine Neubewertung von Batteriespeichern als Teil des Versorgungsnetzes vorgesehen, die Steuerbefreiung von Grünstrom sowie Strom aus Kleinanlagen neu geordnet und eine Festlegung von Pauschalen für steuerfreie Mengen zur Stromerzeugung ermöglicht. Weiterhin soll die Steuerbegünstigung nach § 53 EnergieStG (Energiesteuerentlastung zur Stromerzeugung) eingeschränkt werden.

    Frühestens rechnen wir mit einem Inkrafttreten zum 01.07.2019.