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  • November 2019BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs

    Für die Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs z.B. für ein Energieaudit sind anhand des BAFA-Merkblattes folgende Punkte umzusetzen:

    1. Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs eines verpflichteten Unternehmens von 12 Monaten (wobei es für alle Energieträger dieselben 12 Monate sein muss und dieser vom Hauptenergieträger bestimmt wird, indem davon der letzte vollständige 12 Monatszyklus genommen werden muss)
    Verpflichtetes Unternehmen ist: immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile. Rechtlich selbständige Tochtergesellschaften gelten in diesem Sinne als eigene Unternehmen.
    Gesamtenergieverbrauch muss umfassen: alle im Eigentum befindlichen, selbst genutzten sowie alle angemieteten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird und alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.).

    2. Umrechnung des Energieverbrauchs in kWh / a und Energiekosten € / a anhand der Umrechnungsfaktoren des Merkblatts (erfolgt im Onlineformular automatisch):
    (siehe Tabelle)
    Bei konventionellen Wärmeerzeugern ist der Heizwert und bei Wärmeerzeugern mit Brennwertnutzung (z.B. Brennwertkessel) der Brennwert.

    Nicht berücksichtigt werden müssen:

    • Energieverbrauch, der auf Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt entfällt
    • Energie, die nicht vom Unternehmen genutzt wird, sondern lediglich an Dritte geliefert wird
    • Energieverbrauch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    • Energieverbrauch internationaler Transporte, welche weder in Deutschland starten noch enden
    • Energieverbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden
    • Energieverbrauch von geleasten Fahrzeugen
    • Energieverbräuche für den Transport von Gütern und die Beförderung von Personen, die von Dritten durchgeführt werden (dieser Kraftstoff ist im Gesamtenergieverbrauch des Dritten (sofern Nicht-KMU) zu berücksichtigen)
    • Energieverbrauch von Mitarbeitern im Home-Office

    3. Sollte nach der Ermittlung der Gesamtenergieverbrauch < 500.000 kWh sein, werden im Online-Formular nur Basisdaten abgefragt ohne zusätzliche benötigt Dokumente (ggf. erfragt  das BAFA im Nachhinein über eine Stichprobe Abrechnungsunterlagen, Tankquittungen etc. an)