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  • November 2019REACH: Frist für Anforderungen für Nanomaterialien rückt näher

    Für Unternehmen kommt es ab dem 1. Januar 2020 zu weiteren Informationspflichten bezüglich Nanomaterialien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH. Die Europäische Chemikalienagentur stellt eine mögliche Hilfestellung für betroffene Unternehmen zur Verfügung, welche registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren. Die neuen Anforderungen betreffen die Charakterisierung von Nanoformen, die stoffliche Gefahreneinschätzung, Informationsanforderungen zur Registrierung und Pflichten für nachgeschaltete Anwender (Annex I, III und VI - XII der REACH-Verordnung). Die Berichtigungen und Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen, was für Unternehmen entsprechende Dossieraktualisierungen erforderlich machen kann.
    Auch dafür entwickelte die ECHA für betroffene Unternehmen bereits verschiedene Hilfestellungen und hält diese zur Unterstützung bereit. Sie finden diese unter anderem auf dem Helpdesk der ECHA. Ebenfalls weist die ECHA darauf hin, dass Unternehmen zur Informationsübermittlung für Nanoformen die neue Version des Online-Tools IUCLID nutzen müssen, welches seit dem 30. Oktober 2019 zur Verfügung steht.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/-/get-ready-for-new-reach-requirements-for-nanomaterials

    [Quelle: DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.]