Februar 2020Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Entwurf zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und der Deponieverordnung veröffentlicht. Der Anpassungsbedarf dient insbesondere der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben. Mit der Anpassung der AVV haben die Mitgliedsstaaten alle erforderlichen Informationen über die Einstufung eines nicht gefährlichen Abfalls zu einem gefährlichen Abfall oder anders herum an die Kommission zu übermitteln. Zu diesen Informationen gehören die gefährlichen Stoffe selbst sowie deren Menge in den betreffenden Abfällen und die sich daraus ergebenden gefährlichen Eigenschaften gem. Anhang III AbfRRL, die den Abfällen zugeordnet werden.
Die Änderungen der Deponieverordnung betreffen vor allem die Vorgabe, dass Abfälle, die zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt wurden, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen.
Weitere Informationen und den Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umwelt/abfall/aktuelle-informationen/bmu-referentenentwurf-zur-verordnung-zur-aenderung-der-abfallverzeichnis-verordnung-und-der-deponieverordnung-4637192
[Quelle: DIHK]
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