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  • Oktober 2020Nachholfrist für Energieaudits

    In einer Mitteilung von Mitte September hat das BAFA  mitgeteilt, dass es die Durchführung von Energieaudits zum derzeitigen Zeitpunkt wieder für zumutbar hält. Dennoch wird es bis zum 28. Februar 2021 für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist. Das entbindet die Unternehmen aber nicht,  das fällige Energieaudit, nebst seiner Onlinemeldung, nachzuholen. Idealerweise haben die Unternehmen bis zum 28.02.2021 das Energieaudit abgeschlossen, damit das BAFA diesen Umstand bei einer Prüfung berücksichtigen kann.

    Nach wie vor gilt die Empfehlung, etwaige Gründe für Verspätungen (z. B. wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe) in den Unterlagen als Nachweis festzuhalten.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html