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  • Dezember 2020Auditierung von Entsorgungsunternehmen für Abfallerzeuger

    Abfall, welcher von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen erzeugt wird, bleibt so lange in der Verantwortung Ihres Unternehmens bis er tatsächlich verwertet bzw. beseitigt ist. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Ihr Entsorger mit Ihren Abfällen umgeht. Findet die Entsorgung tatsächlich wie zugesagt statt? Nutzt er zusätzliche Subunternehmen für den Entsorgungsweg? Wann findet die tatsächliche Entsorgung Ihres Abfalls statt?

    Um die vorstehenden Fragen beantworten zu können und damit Rechtssicherheit zu haben, sind Auditierungen von Entsorgungsunternehmen ein wichtiger Baustein. Da dieses Themengebiet sehr speziell und nicht alltäglich ist, möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Entsorgungsunternehmen wirksam zu auditieren.

    Die Rechtsgrundlagen für die Audits bilden dabei u.a.:

    • Für Abfallerzeuger: Vorschriften aus dem Regelungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV 2017)
    • Für Entsorgungsfachbetriebe: Elemente und Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
    • Für alle Beteiligten: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

    Unsere Leistungen beinhalten:

    • Gemeinsames Kick-Off bei Ihnen vor Ort zur Erfassung der aktuellen Abfallprozesse (Abfälle, Mengen, Entsorger, behördliche Auflagen, …)
    • Unterstützung bei der Erstellung des Auditprogramms und der damit verbundenen Festlegung, welcher Entsorger zu welchem Zeitpunkt auditiert werden soll
    • Erarbeitung einer Auditcheckliste und eines individuellen Fragenkatalogs
    • Terminierung und Durchführung des Audits bei Ihrem Entsorger
    • Erstellung des Auditberichtes mit Benennung der Handlungsbedarfe und Ableitung einer Maßnahmenliste mit den abgeleiteten Aufgaben

    Gerne unterstützen wir Ihren Abfallverantwortlichen von der Vorbereitung bis zur Durchführung der Entsorgeraudits und entwickeln gemeinsam die notwendigen Prozesse.