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  • Januar 2021Verlängerung der Frist für Messkonzept zur Abgrenzung von Drittstrommengen nach EEG beschlossen

    Am 28.12.2020 wurde das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 (EEG 2021) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht so dass es pünktlich am 01.01.2021 in Kraft treten konnte. Wie bereits von uns im Dezember angekündigt, enthält es u.a. die Verlängerung der Frist für die Schätzmöglichkeit bei der Abgrenzung von Drittstrommengen (§§62b und 104 EEG). Nach nunmehr geltendem Recht muss erst bis zum 01.01.2022 ein Messkonzept für die mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung von Drittstrommengen nach den Vorgaben der §§ 62a und 62b erstellt werden. Bei einer Erstellung eines solchen Messkonzeptes vor dem 01.01.2022 sind somit auch weiterhin Schätzungen möglich.