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  • März 2021Besondere Ausgleichsregelung: Neue Hinweis- und Merkblätter vom BAFA

    Das BAFA hat neue Merk- und Hinweisblätter für den Antrag zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für das Antragsjahr 2021 veröffentlicht. Zu beachten sind hierbei vor allem das allgemeine Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen und das Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung.

    Folgende wichtige Hinweise werden zum Thema Strommengenabgrenzung seitens des BAFA gegeben:

    • Hinsichtlich der Abgrenzung von Drittstrommengen verweist das BAFA bei der Bagatellregelung und den Schätzmöglichkeiten nun auf das Merkblatt der Bundesnetzagentur zu Messen und Schätzen (Link zum Download).
    • Wenn ein Unternehmen auch über Abnahmestellen verfügt, für die kein Antrag im Rahmen der BesAR gestellt wird, muss der selbst verbrauchte Strom trotzdem auch an dieser Abnahmestelle rechtskonform gemessen werden.
    • Messwandler unterliegen grundsätzlich der Zuständigkeit von Mess- und Eichbehörden. Hier sollte auf rechtskonforme Messung geachtet werden.
    • Unternehmen, die aufgrund einer Anlage zur Eigenerzeugung die notwendige Stromkostenintensität nicht erreichen, können die selbsterzeugten Strommengen mit in den Antrag zur BesAR einbeziehen, müssen dann aber für alle selbst verbrauchten Strommengen die begrenzte EEG-Umlage bezahlen. Dies bedeutet wiederum, dass für die eigentlich umlagefreien Strommengen aus der Eigenerzeugungsanlage entsprechend eine begrenzte EEG-Umlage bezahlt werden muss.

    Des Weiteren wurden die Dokumente an die neuen bzw. geänderten Inhalte der EEG-Novelle 2021 angepasst und die maßgeblichen durchschnittlichen Strompreise aktualisiert. Es wird vom BAFA zudem explizit darauf hingewiesen, dass das neue EEG 2021 vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

    Die neuen Arbeitshilfen können Sie auf folgender Seite herunterladen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/Arbeitshilfen/arbeitshilfen_node.html

    [Quelle: https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/energie/aktuelles-zum-thema-energie/bafa-veroeffentlicht-hinweise-zum-antragsverfahren-besar-5071932]