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  • Dezember 2016Änderungsgesetz zum EEG 2017 und zum KWKG im Bundestag verabschiedet

    Am 15. Dezember 2016 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum EEG 2017 und zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beraten und diesen verabschiedet. Die Änderungen werden voraussichtlich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

    Im Wesentlichen wurden im Änderungsgesetz zum EEG 2017 noch nachfolgende Korrekturen vorgenommen:

    • Die Befreiung von der Stromsteuer führt für Anlagenbetreiber nicht zwingend zum Verlust der EEG-Vergütung. Zukünftig wird die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert. Damit stehen Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder schlechter noch besser als andere Anlagen da.
    • Die Höhe der drohenden Strafen, welche entstehen, wenn Anlagenbetreiber ihre Meldepflichten beim Anlagenregister verletzen, wurde nach unten korrigiert.
    • Bei Vererbung einer bestehenden Anlage bleibt zukünftig auch die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten.