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  • September 2018Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen

    Durch einen Beschluss der Bundesregierung vom 01. August 2018 wird künftig die Anschaffung von Elektro-Dienstwagen mit privatem Nutzungsrecht, durch eine Einkommenssteuervergünstigung gefördert. In den Jahren 2019 bis 2021 zugelassene Elektro- und Plug-In-Hybridautos, werden demnach nicht mehr mit 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, sondern lediglich mit 0,5 %. Diese Maßnahme fußt auf Festlegung des aktuellen Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Hintergrund ist, die Marktdurchdringung von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu beschleunigen und eine Verringerung der CO2 – Emissionen im Verkehrssektor zu erreichen. Der Bundeshaushalt rechnet mit entsprechenden Mindereinnahmen aus der Einkommenssteuer von 2 Mrd. €. Die Änderung wird über eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes vollzogen. Eine Freigabe des Gesetzentwurfes durch das Parlament wird in den nächsten Monaten erwartet. Von der Vergünstigung sind jedoch nicht nur Fahrzeuge mit 1 %-Regelung betroffen. Für die Abrechnungen per Fahrtenbuch soll eine gleichwertige Regelung eingeführt werden.