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  • November 2018Offshore-Umlage 2019: deutlicher Anstieg auf 0,416 €ct/kWh

    Die bis einschließlich 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnete Umlage auf Elektroenergieverbrauch wird ab 2019 nicht mehr als Bestandteil der Netzentgelte erhoben, sondern als eigenständige „Offshore-Netzumlage“ eingeführt. Weiterhin sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, gemäß § 17f EnWG die Höhe der Umlage für das Folgejahr am 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen.

    Im Jahr 2019 wird die „Offshore-Umlage“ 0,416 €ct/kWh betragen, wohingegen sie in 2018 noch bei 0,037 €ct/kWh gelegen hatte.

    Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.