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  • März 2020Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) beschlossen

    Am 04.03.2020 wurde durch das Bundeskabinett der Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) beschlossen. Dieses soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich unterstützen und setzt die Vorgaben der EU-Richtinie EUGebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um.

    Ziel des Gesetztes ist es den Rahmen für eine zukünftige rasche Erstellung einer Ladeinfrastruktur zu erschaffen. Im Gesetzesentwurf enthalten ist die Regelung, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen, die Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden müssen. Bei Wohngebäuden muss jeder Stellplatz, bei Nichtwohngebäuden jeder 5. Stellplatz entsprechend ausgerüstet werden.

    Ausnahmen sind ebenfalls vorgesehen. So müssen die Regelungen nicht eingehalten werden, wenn es sich

    1. um Gebäude handelt, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
    2. um Bestandsgebäude handelt, sofern die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.