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  • März 2020Besondere Ausgleichsregelung - Anpassung der Fristen unter Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen

    Am 20.03.2020 hat das BAFA Hinweise zum Umgang mit der materiellen Ausschlussfrist im Antragsjahr 2020 veröffentlicht. Hintergrund ist der, dass auch dem BAFA bewusst ist, dass die fristgerechte Stellung der Anträge durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sein kann.

    Das BAFA sichert zu, die verzögerte Antragstellung durch Auswirkungen der Corona-Pandemie als "höhere Gewalt" zu werten und Nachsicht zu gewähren. Dies ist dann der Fall, wenn betroffene Unternehmen die verzögerte Antragstellung unverzüglich nachholen und sich zu den Umständen der Verzögerung erklären.

    Näheres erfahren Sie beim BAFA.