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  • März 2020Nachweis Energieauditpflicht - Berücksichtigung der Einflüsse durch Corona-Pandemie

    Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Hinweis zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Nachweispflicht der Energieaudits nach EDL-G veröffentlicht. Darin versichert das Bafa, dass es bei einer Überprüfung die gegenwärtige Situation berücksichtigt. An alle Unternehmen gilt die Aufforderung, die Gründe für eine etwaige Verzögerung zur Durchführung des Energieaudits zu dokumentieren und im Falle der Stichprobenprüfung dem BAFA vorzulegen. eine proaktive Meldung der Verzögerung ist nicht notwendig.

    Näheres können Sie direkt beim BAFA nachlesen.