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  • Juni 2020Bundeskabinett beschließt höheren CO2-Preis

    Am 20.05.2020 hat das Bundeskabinett zwei zentrale Regelungen zu Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht:

    1. Erhöhung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe ab 2021 und zeitgleiche
    2. Entlastung der EEG-Umlage durch Einnahmen aus dem CO2-Handel

    Die Erhöhung des CO2-Preises bedeutet konkret, dass der nationale Emissionshandel nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 startet. Dies entspricht brutto:

    • bei Benzin: 0,07 € pro Liter
    • bei Diesel: 0,08 € pro Liter
    • bei Heizöl: 0,08 € pro Liter und
    • bei Erdgas: 0,005 € pro kWh

    Bis zum Jahr 2025 steigt der Preis pro Zertifikat auf 55 €. Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Ermittlung des Zertifikatpreises durch Versteigerung, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 – 65 € pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

    Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und unterstützt damit die Erreichbarkeit nationaler Klimazielen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet. Jedoch kann der  höhere Zertifikatspreis die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen. Vor allem dann, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Diese unerwünschten Wettbewerbseffekte könnten zudem die Klimaschutzwirkung schmälern, falls die Kosten des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen im Ausland führen (sogenanntes Carbon Leakage). Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließt daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021 einzuführen – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen

    Mit der zeitgleichen Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett die rechtlichen Voraussetzungen für vorgenannte Entlastung der EEG-Umlage. Diese Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin im Herbst 2020 geplant.

    Den Gesetzentwurf zum BEHG finden Sie unter www.bmu.de/GE877.

    Den Entwurf der EEV finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/verordnung-zur-aenderung-der-erneuerbare-energien-verordnung-vo-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    [Quelle: BMWI] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200520-bundeskabinett-beschliesst-hoeheren-co2-preis.html