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  • September 2020Nationales Lieferketten-Gesetz in Aussicht

    Am 14. Juli 2020 wurden dem Innenministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) vorgestellt. Der NAP wurde 2016 von der Bundesregierung verabschiedet, um die Verantwortung von deutschen Unternehmen über die Achtung der Menschenrechte und ökologischen Standards in ihrer Lieferkette zu verankern. Hierbei wurde zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit verfolgt. Die Ergebnisse der Befragung zeigten, dass weniger als 50 Prozent der befragten Unternehmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen und auch kein Trend zur Verbesserung erkennbar ist. Hiermit wird das Freiwilligkeitsprinzip als nicht wirksam eingestuft. Nun soll ein Lieferketten-Gesetz alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden zur Sorgfalt über soziale und ökologische Mindeststandards entlang ihrer gesamten Lieferketten im In- und Ausland verpflichten. Diese Maßnahme wurde auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehen.

    In dem Gesetz sollen Sorgfaltspflichten und Berichtserstattungspflichten festgelegt und die Rechte von Arbeitnehmenden vor Gericht gestärkt werden. Somit müssten Unternehmen wissen, wo und wie ihre Rohstoffe beschafft werden. Sollte es trotz Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette kommen, sollen Unternehmen dafür nicht haftbar gemacht werden. Entwicklungsminister Gerd Müller strebt einen Beschluss des Gesetzesentwurfs im August an, so dass der Gesetzgebungsprozess bis Anfang 2021 abgeschlossen werden kann. Außerdem wollen sich das Bundesministerium für „wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ und das „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ für eine Regelung auf EU-Ebene stark machen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hingegen spricht sich gegen ein zu schnelles Handeln und einen nationalen Alleingang aus, so dass ein parlamentarischer Diskurs zu erwarten ist.