NEWS

  • Dezember 2020Bestandsanalyse zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    Die Sicherstellung des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen sind die Kerninhalte der AwSV. Wir möchten Sie unterstützen, die Forderungen der AwSV sowie des damit verbundenen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 sicher umzusetzen.

    Unsere Beratungsleistungen beinhalten:

    • Erfassung vorhandener Anlagen, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungen und Prüfung der Erfüllung der Rechtsanforderungen bei Ihnen vor Ort u.a. durch:
      • Prüfung des Gefahrstoffkatasters
      • Prüfung des AwSV-Anlagenkatasters
      • Prüfung der Sicherheitsdatenblätter der wassergefährdenden Stoffe
      • Prüfung der Betriebsanweisungen der AwSV-Anlagen
      • Prüfung der Nachweisdokumente wie z.B. Prüfberichte
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Erstellung/Erweiterung der mitgeltenden AwSV-Dokumentation (Lagepläne und Anlagekataster)
    • Erstellung eines Abschlussberichtes inkl. der identifizierten Handlungsbedarfe
    • Präsentation der Ergebnisse in Ihrem Haus

    Wir identifizieren mit Ihnen gemeinsam, ob und in welchem Umfang Sie die Anforderungen der AwSV umsetzen müssen und welche konkreten Handlungsbedarfe vorhanden sind. Gerne erstellen Ihnen bei Bedarf ein individuelles Angebot und stehen Ihnen für Fragen zu Verfügung.