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  • Februar 2021Kosten für Unternehmen im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

    Bereits im Dezember 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. Dies bildet die Grundlage für die ab 01.01.2021 greifende CO2-Bepreisung, welche auf alle Energieträger entfällt, die nicht im europäischen Emissionshandel eingeschlossen sind.

    Die Energieträger, die dies in den meisten Unternehmen betrifft, sind vor allem Diesel und Benzin sowie Erdgas und Heizöl. Für Energieversorgungsunternehmen könnte auch die CO2-Bepreisung für Kohle ab 2022 relevant sein.

    Der Ausgangspreis ab 2021 liegt bei 25€ je Tonne CO2-Äquivalent, welches durch die Nutzung des Primärenergieträgers direkt freigesetzt wird. Die Kosten werden im ersten Schritt von dem Inverkehrbringer des Energieträgers über einen Zertifikathandel beglichen, jedoch im zweiten Schritt oftmals an die Verbraucher weitergegeben.

    Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Gleichzeitig gibt es wohl Bestrebungen als Ausgleich die EEG-Umlage zu reduzieren.

    Der Preis je Tonne CO2-Äquivalent wird bis 2026 kontinuierlich steigen. 2026 beginnt dann der eigentliche Emissionshandel mit einer Preisspanne von 55 – 65€ je Tonne CO2-Äquivalent.

    Damit die Unternehmen die Kosten besser abschätzen können, haben unterschiedliche Anbieter einen CO2-Preisrechner erarbeitet. So können beispielsweise bei der IHK-Schwaben die Kosten für die Jahre 2021 – 2025 vorab abgeschätzt werden (https://www.ihk.de/co2-preisrechner).

    Falls Sie weitere Fragen zu den Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes haben oder Unterstützung bei dem Aufzeigen zu einem weniger CO2-intensiven Wirtschaftens wünschen sollten, sprechen Sie uns gerne an!