NEWS

  • März 2021Smart Meter: Gericht stoppt Einbaupflicht nach Messstellenbetriebsgesetz

    Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine Verpflichtung für Messtellbetreiber zum Einbau von intelligenten Stromzählern (sog. Smart Meter) auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes vorerst gestoppt. Dem vorausgegangen war eine Feststellung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn im Januar 2020. Dieses hatte bekannt gegeben, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen auszurüsten. Grundlage dafür war die Zertifizierung von drei verschiedenen Anbietern für Smart-Meter Gateways. Nicht zertifizierte Geräte durften demzufolge bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verbaut werden.

    Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Feststellung der technischen Möglichkeit zur Ausrüstung mit Smart Meter "voraussichtlich rechtswidrig" sei. Denn die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten "nicht den gesetzlichen Anforderungen". Dies bedeutet im Speziellen, dass die aktuell am Markt verfügbaren Geräte hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz und in den Technischen Richtlinien geforderten Interoperabilität nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert sind.

    Der Gerichtsbeschluss hat zur Folge, dass nun vorerst weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bereits verbaute intelligente Messsysteme wieder ausgetauscht werden müssen. Ein Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig, zudem gibt es ca. 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern und Stadtwerken, über die in Kürze entschieden werden soll.

    [Quelle: https://www.energate-messenger.de/news/210274/ovg-muenster-stoppt-einbauverpflichtung-fuer-smart-meter]