März 2022Bundesförderung für effiziente Gebäude wiederbelebt
Seit dem 22. Februar 2022 können wieder KfW-Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Fördergegenstand sind die Sanierung zum Effizienzhaus bzw. -Gebäude sowie Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung. Über die Durchführung von Neubauförderung diskutiert die Bundesregierung aktuell intensiv. Das Förderprogramm war auf Grund der starken Antragsflut gestoppt worden, wurde nun jedoch neu belebt.
Förderanträge sind vor dem Abschluss von Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträgen zu stellen. Hingegen können Planungs- und Beratungsleistungen schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden. Für Nichtwohngebäude sind Maßnahmen förderfähig, die unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen. Zu beachten sind die festgeschriebenen technischen Mindestanforderungen. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, welcher in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" eingetragen sein muss.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html