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  • April 2022Neuer DEHSt-Leitfaden für die Antragstellung zur Kompensation der Belastungen durch den CO2-Preis

    Dem nationalen CO2-Emissionshandelssystem unterfallende Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, können die Kosten, die durch die CO2-Bepreisung von Brennstoffen entstehen, teilweise nicht über die Produktpreise abwälzen, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenanntes „Carbon Leakage“).

    Aus diesem Grund sehen das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die sogenannte "Carbon-Leakage-Verordnung" (BECV) finanzielle Beihilfen für betroffene Unternehmen vor. Diese finanziellen Beihilfen dienen der Vermeidung des Carbon-Leakage-Risikos. Die Deutsche Emissionhandelssstelle (DEHSt) ist die dafür zuständige Behörde und hat einen neuen Leitfaden für die Antragstellung auf finanzielle Beihilfe für anspruchsberechtigte Unternehmen veröffentlicht: Link zur DEHSt-Website

    Folgende Themen werden in dem Leitfaden näher erläutert:

    • Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Beihilfefähigkeit gemäß BECV
    • erforderliche Gegenleistungen der Unternehmen (ab 2023)
    • Vorgehen beim Antragsverfahren
    • Grundlagen für die Ermittlung und Prüfung der für den Antrag erforderlichen Daten

    Das erste Antragsverfahren für eine Carbon-Leakage-Kompensation wird noch in 2022 stattfinden; Antragsfrist ist der 30.06.2022.