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  • Mai 2022Osterpaket – energiepolitische Novelle vorgelegt

    Entsprechend seiner Ankündigung legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 6. April 2022 mit dem „Osterpaket“ ein Gesetzespaket vor, welches als größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten angesehen wird. Hintergrund sind neben den Klimazielen der Bundesregierung, das Auflösen von energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten zu Russland.

    Mit dem Paket werden folgende Gesetze umfangreich angepasst:

    • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
    • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
    • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
    • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie
    • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).

    Daraus resultieren vielfältige Maßnahmen:

    • Die Nutzung erneuerbarer Energien wird als „im überragenden öffentlichen Interesse“ festgelegt.
    • Der Ausbau von erneuerbaren Energien wird angehoben. Dafür werden zusätzliche Flächen bereitgestellt, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt, Ausschreibungsmengen angehoben, Bürgerenergie gefördert und Kommunen gestärkt, auf Biomassenutzung und Innovationen fokussiert sowie die Bundesbedarfsplanung für die Übertragungsnetze angepasst.
    • An der Abschaffung der EEG-Umlage zu Mitte des Jahres wird festgehalten. In diesem Kontext werden Eigenverbrauchsregelungen und Privilegierungen für Industrieunternehmen vereinfacht.
    • Die Rechte der Energie-Endkunden werden gestärkt und die Aufsicht über Energielieferanten wird intensiviert.
    • Als Zielstellung für einen nahezu vollständigen Energiebezug aus erneuerbaren Energien wird das Jahr 2035 definiert.

    Sofern das Osterpaket vom Bundeskabinett bestätigt wird, geht es in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

    Eine Zusammenfassung des Osterpakets finden Sie unter: 
    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0406_ueberblickspapier_osterpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=12