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  • Mai 2022Nachweisführung der Weiterbildung für Energieauditor*innen vorerst ausgesetzt

    Vom EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz, Stand August 2020) betroffene Unternehmen (insb. Nicht-KMU) müssen regelmäßige Energieaudits durchführen oder eine Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 bzw. EMAS aufrecht erhalten. In dem Gesetz werden Kriterien für die Auditor*innen festgelegt, welche berechtigt sind, Energieaudits durchzuführen. Dabei werden unter anderem Fortbildungsanforderungen festgehalten, welche bis zum 26. November 2022 nachgewiesen werden sollten. Nach aktueller Information vom BAFA werden diese Anforderungen vorerst nicht durchgesetzt. Ursache ist die Planung eines Energieeffizienzgesetzes (EnEffG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. In diesem soll unter anderem die Fachkunde von Energieauditor*innen neu definiert werden.

    Für viele vom EDL-G betroffene Unternehmen steht in 2023 wieder die Durchführung von Energieaudits an. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unseren erfahrenen und (auch ohne Verpflichtung) gut geschulten Energieauditoren zur Seite.