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  • Juli 2022Verabschiedung des Osterpakets – Was ändert sich?

    Nach der parlamentarischen Debatte wurde am 8. Juli das sogenannte „Osterpaket“ im Rahmen des Gesetzes „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet.

    Das Paket wirkt sich auf eine Vielzahl Gesetze aus:

    • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
    • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
    • das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG; wird neu eingeführt) und das
    • Baugesetzbuch (BauGB),
    • das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
    • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
    • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG),
    • das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG),
    • das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und
    • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

    Welche Veränderungen wurden damit final beschlossen?

    • Die Nutzung erneuerbarer Energien wird als im überragenden öffentlichen Interesse verankert.
    • Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf mind. 80 Prozent am Bruttostromverbrauch gesteigert werden.
    • Der Ausbau erneuerbarer Energien wird deutlich gesteigert. Dafür werden bspw. neue Flächen für den PV-Ausbau bereitgestellt und Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Die Beteiligung von Kommunen an regenerativer Energieerzeugung wird gestärkt. Die Planung der Flächennutzung wird angepasst. Ausschreibemengen und -prozesse wurden angepasst.
    • Planungs- und Genehmigungsverfahren werden verschlankt
    • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert.
    • Die EEG-Umlage wird zum Jahresende endgültig abgeschafft. Damit verbunden werden Regelungen zum Eigenverbrauch und privilegierten Energiemengen vereinfacht, um die Entbürokratisierung voranzutreiben.
    • Die Rechte von Endkund*innen und der Bundesnetzagentur gegenüber den Energielieferanten werden gestärkt.

    Welche Folgen ergeben sich daraus für Sie?

    • Die EEG-Umlage entfällt vollständig. Die Besondere Ausgleichsregelung gilt weiterhin für die KWKG-Umlage sowie für die Offshore-Netzumlage. Deren Regelung wird in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Es findet eine Vereinfachung statt, indem diese Umlagen nicht mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen nach dem Netzverknüpfungspunkt entfallen.
    • Für PV-Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungsgrenzen werden die Vergütungen deutlich angehoben. Insbesondere bei Volleinspeisung erfolgt eine auskömmliche Förderung. Künftig wird die Kombination von Voll- und Teileinspeisungen ermöglicht, um die volle Ausnutzung von Dachflächen attraktiver zu machen. Die Degression von Vergütungssätzen wird bis 2024 pausiert und anschließend auf eine halbjährige Degression umgestellt.
    • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 10 MW, die nach dem 30.06.2023 in Betrieb gehen, müssen ab 2028 auf Wasserstoff umstellbar sein.

    Eine Zusammenfassung aller Änderungen finden Sie im Überblickspapier des BMWK.