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  • August 2022Es ist beschlossen: neue Gasumlage ab 01.10.2022

    Anfang August hat das Bundeskabinett eine befristete Gas-Sicherungsumlage verabschiedet. Die zugehörige Gaspreisanpassungsverordnung ist am 9. August 2022 in Kraft getreten und am 15.08.2022 wurde die Höhe der Gas-Sicherungsumlage kommuniziert: diese beträgt 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh).

    Die Regelungen der Verordungen greifen im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024.

    Hintergund ist, dass damit die Wärme- und Energieversorgung im kommenden Winter gesichert werden soll. Die Gas-Sicherungsumlage soll Lieferausfälle in der Gasversorgung verhindern und so die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Zusätzlicher Effekt soll sein, dass die Marktmechanismen aufrechterhalten sowie Insolvenzen von Gashändlern und damit einhergehende Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft verhindert werden. Weitere Entlastungen und Hilfsprogramme, wie das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ergänzen die angestrebten Wirkungen der Gas-Sicherungsumlage.