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  • August 2022Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms bis 30.09.2022

    Die Verlängerung der Antragsfrist für das EKDP soll Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien noch bis zum 30. September die Möglichkeit geben, davon zu profitieren. Die Beantragung erfolgt weiterhin über das elektronische Antragsverfahren des BAFA.

    Zudem gehen mit der Verlängerung der Antragsfrist zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen der Informationsmaterialien einher, welche die Antragstellung erleichtern sollen. Exemplarisch sind folgende Klarstellungen zu benennen:

    • Anerkennung der Verwendung von Gas in Produktionsprozessen als Verwendung für „Heizzwecke“ und damit für die Berechnung der 3%-Hürde der Energiekosten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die thermische Energie von Erdgas genutzt wird (unabhängig vom Verwendungszweck der thermischen Energie)
    • Abstellung redaktioneller Unklarheiten, bspw. hinsichtlich der Anerkennung von EMAS-Zertifikaten.

    Ergänzend zu den Klarstellungen wird das Programm an den „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission angepasst. Dieser wurde zuletzt am 20. Juli 2022 geändert wurde. Die Folge der Anpassung ist, dass ab 1. September 2022 maximal 70 % derjenigen Menge Erdgas und Strom berücksichtigt werde kannn, die das Unternehmen in demselben Monat des Jahres 2021 verbraucht hat.

    Alle Informationen zum EKDP finden Sie direkt beim BAFA.