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  • Dezember 2022Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG

    Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft getreten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember entlastet werden. Um Gas- und Wärmeverbraucher bis zur Einführung der angekündigten Preisbremsen finanziell zu entlasten, wird die Bundesrepublik Deutschland eine Einmalzahlung leisten.

    Entlastung für Gasverbraucher

    Erdgaslieferanten sind verpflichtet, den Letztverbrauchern für jede ihrer Entnahmestellen einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Die Höhe entspricht dabei der Summe aus einem arbeitsbezogenen Preiselement (1/12 des Jahresverbrauchs, vgl. § 2 Abs. 2 EWSG) und allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.
    Von der Soforthilfe ausgenommen sind unter anderem Letztverbrauchern, soweit sie das Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmerzeugungsanlagen beziehen. Sonderregelungen gelten außerdem im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum, dem Betrieb sozialer Einrichtungen und solcher des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.

    Entlastung im Wärmesektor

    Auch für den Wärmebereich ist eine einmalige Entlastung vorgesehen. Wärmeversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation bis spätestens zum 31.12.2022 zu leisten. Analog zum Gassektor gelten auch für den Wärmesektor Ausnahmen.

    Erstattungsansprüche der Lieferanten

    Lieferanten erhalten nach § 6 EWSG einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland und haben nach § 7 EWSG die Möglichkeit auf eine Vorauszahlung § 7 EWSG. Hierfür müssen die Lieferanten die Auszahlung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schriftlich oder elektronisch beantragen. Eine Frist sieht das EWSG hierfür nicht vor. Details zur Auszahlung sind in den §§ 8 und 9 EWSG geregelt.