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  • Januar 2023Geplante Änderung der Emissionshandelsverordnung (EHV 2030) und der EBeV 2022

    Die Emissionshandelsverordnung (EHV) 2030 regelt den geltenden Rechtsrahmen für den nationalen Emissionshandel (Brennstoffemissionshandelsgesetz) und den europäischen Emissionshandel (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz). Mit dem neuen Verordnungsentwurf zur Änderung der EHV 2030 soll die RED II (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Richtlinie (EU) 2018/2001) für feste und gasförmige Biobrennstoffe von EU-Emissionshandels-pflichtigen Anlagen national umgesetzt werden. Demzufolge gilt die EU-Monitoring-Verordnung, welche besagt, dass bei der Verbrennung von festen und gasförmigen Biomasse-Brennstoffen ab 2023 nur dann ein Emissionsfaktor von null angesetzt werden darf, wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen erfüllt sind.

    Die EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz) wiederum verweist auf die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung für Nachhaltigkeitsnachweise und auf die gesonderte Regelung für das Berichtsjahr 2022. Die Nachweise sollen künftig über das elektronische Nachweissystem Nabisy der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung laufen, bisher wird das System lediglich zur Nachweisführung flüssiger Biomasse genutzt.