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  • Mai 2023Frist für Phase 2 des Energiekostendämpfungsprogramms endet zum 31. Mai

    Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms können Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind, Zuschüsse für Erdgas- und Stromkosten beantragen. Hiermit sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den Energiepreiserhöhungen im Kontext des russischen Angriffskrieges betroffen sind.
    Eine Bezuschussung ist für die Monate Februar bis Dezember 2022 möglich, wenn sich die Strom- und/oder Erdgaskosten gegenüber 2021 verdoppelt haben. Hierbei wird für Juli bis Dezember 2022 eine Begrenzung des bezuschussten Verbrauchs auf 80% des Verbrauchs im Vorjahresmonat begrenzt. 

    Das Antragsverfahren wird in 3 Phasen gegliedert:

    • Phase 1: Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen (Frist: 31.12.2022 bzw. für November/ Dezember 28.02.2023)
    • Phase 2: weitere Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen (Frist: 31.05.2023)
    • Phase 3: weitere Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen (Frist: 29.02.2024)

    Alle Unterlagen, welche für die Prüfung in Phase 2 benötigt werden, sind nun bis zum 31. Mai 2023 einzureichen. 

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BAFA.