Mai 2023Neue EU-Richtlinie zu Green Claims
Im März 2023 wurde auf EU-Ebene der Entwurf der EU Green Claims Directive veröffentlicht. Unter Green Claims werden freiwillige Umweltaussagen von Unternehmen bzgl. ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeiten oder Produkte verstanden. Bisher gibt es noch keine einheitliche Regelung, welche Kriterien von Unternehmen erfüllt werden müssen, um Umweltaussagen über sich selbst kommunizieren zu dürfen, dies führt immer wieder zu nicht wahrheitsgemäßer oder irreführender Kommunikation vermeintlich grüner Tätigkeiten und Produkte. Die EU-Kommission führte im Jahr 2020 eine Studie zur Prüfung des Wahrheitsgehalts sogenannter Green Claims durch, bei welcher ermittelt wurde, dass 53,3 % der untersuchten Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unfundiert und 40 % nicht belegt waren.
Durch die neue Richtlinie werden Green Claims Mindeststandards erfüllen müssen. Die Richtlinie beinhaltet Anforderungen an Belege, an die Form der Kommunikation, an verwendete Umweltzeichen und vergleichende Green Claims. Des Weiteren wird in der Richtlinie die regelmäßige Überwachung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Richtlinie erläutert. Konkreter bedeutet dies, dass Umweltaussagen zukünftig unabhängig überprüft und mittels wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden müssen. Die Aussagen müssen außerdem mit Informationen zur angemessenen Produktverwendung ergänzt werden, mit welcher die angestrebte Umweltwirkung erzielt wird. Auf Bundesebene werden zur Überwachung der Umsetzung der Anforderungen entsprechende Prüfsysteme eingerichtet. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Richtlinie kommt auf die betreffenden Unternehmen ein Bußgeld von mindestens 4% des Jahresumsatzes zu. Von der Richtlinie ausgeschlossen sind Kleinstunternehmen.