Mai 2023Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung
Im Mai 2023 soll die neue Maschinenverordnung final bekannt gegeben werden. Bereits seit Anfang 2021 liegt ein entsprechender Entwurf vor, der die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen und in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend geltend soll. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft. Eine Neufassung war notwendig geworden, um zeitgemäße technisch-rechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Maschinen herstellende, in Verkehr bringende oder in Betrieb nehmende Unternehmen müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der gestellten Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen.
Die neue EU-Maschinenverordnung ist ein Regelwerk zur Maschinensicherheit innerhalb der EU. Es enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinenprodukten. Damit wird die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinenprodukten auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Außerdem definiert die Verordnung Regeln für den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der Europäischen Union.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Maschinenverordnung und der Maschinenrichtlinie ist ihre Verbindlichkeit. Eine Richtlinie muss nicht unmittelbar angewandt werden. Sie muss erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dem entgegen ist die Verordnung unmittelbar anzuwenden.
Primär geht es in der neuen Verordnung um die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Sie soll die neuen Anforderungen der Digitalisierung, funktionalen Sicherheit und selbstlernenden Systemen sowie der Cybersicherheit berücksichtigen. Daneben wurden die Inhalte der Maschinenverordnung an den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 angepasst. Auch die Liste der Maschinen mit besonderen Konformitätsbewertungsverfahren (bisher Anhang IV der Maschinenrichtlinie) wird in diesem Zuge aktualisiert.
Durch die fortlaufende Entwicklung in der Digitalisierung treten immer wieder neue Risiken für die Maschinensicherheit auf, die berücksichtigt werden müssen:
- Mensch-Roboter-Zusammenarbeit (Kollaborative Roboter – Cobots)
- mit dem Internet verbundene Maschinen
- Auswirkungen von Software-Updates
- Autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen
Es ist zudem geplant, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Herstellende zu verringern, indem z. B. digitale Formate für die Betriebsanleitung ermöglicht werden. Durch die einheitlichen und EU-weit verbindlichen Regelungen soll zudem die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen.