Juli 2023Diisocyanate
Diisocyanate kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Es handelt sich dabei um chemische Verbindungen, die hauptsächlich bei der Herstellung von Polyurethanen anfallen. Sie werden für zahlreiche industrielle und gewerbliche Anwendungen und somit in vielen Branchen verwendet (z.B. Elektronik und Elektrotechnik, Energieversorgung, Feinmechanik, Baugewerbe, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik sowie Kunststoff-Formteile-Herstellung).
Beschäftigte dürfen nur noch mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Laut REACH-Verordnung muss jeder Anwender bis zum 24. August 2023 eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Die Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz und muss tätigkeitsbezogen durchgeführt werden. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. Ohne die Durchführung der in der Verordnung geforderten Schulungen, ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten ab dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt.
Die Verordnung (EU) 2020/1149 gilt für gewerbliche Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent. Ob Betriebe von der Regelung betroffen sind, lässt sich mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen. Es zeigt in Abschnitt 2, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind und gibt auch Hinweise zur Konzentration an.
Ziel der Regelung ist es, Schutzmaßnahmen einheitlich festzulegen und damit Gesundheitsgefahren an Arbeitsplätzen zu reduzieren, denn Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und sind damit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen. Aufgrund der geforderten spezifischen Eigenschaften der Produkte können diese Stoffe oft nicht durch Alternativen ersetzt werden.