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  • Juli 2023Die neue Maschinenverordnung

    Die neue Maschinenverordnung (siehe auch: https://sr-managementberatung.de/news/#c380) ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten. Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wirtschaft und Behörden erhalten ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen, das die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen wird.

    Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren zwingend anzuwenden sein. Die Unternehmen sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich mit den zahlreichen Neuerungen vertraut machen. Das gilt insbesondere für die erweiterten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sowie für die neuen Pflichtenkataloge für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Auch das Thema „Veränderungen an Maschinen“ wurde detailliert. Als wesentliche Veränderung ist danach jede vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische (oder digitale) Veränderung zu verstehen, die nach dem Inverkehrbringen bzw. nach der Inbetriebnahme vorgenommen wird. Diese Veränderung muss eine neue Gefährdung schaffen oder ein bestehendes Risiko erhöhen, sodass neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die Person, die eine wesentliche Veränderung vornimmt, wird somit zum Hersteller mit allen damit verbunden Pflichten, die die Verordnung vorgibt.