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  • Juni 2024BMUV veröffentlicht Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des ElektroG

    Der vom Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) vorgestellte Referentenentwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll dazu beitragen, die Sammelquote alter Elektrogeräte zu erhöhen, um ihre wertvollen Rohstoffe dem Recycling zuzuführen. Zudem soll die Entsorgungssicherheit verbessert werden. Die Gesetzesnovelle ist eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen konnten sich bis zum 23. Mai 2024 an der Anhörung beteiligen.

    Sammelquote erhöhen

    Das ElektroG setzt die europäische Richtlinie 2012/19/EU um, die eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent für Elektro- und Elektronikgeräte ab 2019 vorschreibt, wobei Deutschland mit 38,6 Prozent im Jahr 2021 diese Vorgabe deutlich verfehlt. Um die Quote zu erhöhen, sieht der Entwurf vor, dass Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, um eine leichtere Rückgabe für Verbraucher*innen zu gewährleisten. Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgeräts ohne gleichzeitigen Neukauf soll auf Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 cm (vorher 25 cm) ausgeweitet werden, womit nun auch bestimmte kleine Gerätearten wie Föhne eingeschlossen werden.

    Um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen, ist eine Verbesserung der Verbraucherinformation entscheidend, da vielen Verbraucher*innen nicht bewusst ist, dass sie kleine Elektrogeräte im Supermarkt abgeben können und dass praktisch alles, was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält, als Elektrogerät betrachtet wird.

    Schutz vor Brandrisiken

    Außerdem ist beabsichtigt, die Sicherheit bei der Entsorgung von Batterien zu erhöhen, da falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Dies soll sicherstellen, dass Batterien, soweit möglich, aus den Geräten entfernt und gesondert entsorgt werden, um das Risiko von Bränden zu minimieren.

    Rückgabemöglichkeiten für Einweg-E-Zigaretten

    Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen. Damit soll verhindert werden, dass Einweg-E-Zigaretten in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Zudem sollen die Verkaufsstellen verpflichtet werden, über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Damit soll verhindert werden, dass Einweg-E-Zigaretten unsachgemäß im Restmüll oder in der Umwelt entsorgt werden.

    Den Referentenentwurf, sowie die Stellungnahmen der Länder und der Verbände finden Sie auf der Website des BMUV. Zudem finden Sie auf der Website des BMUV FAQs zu „E-Zigaretten richtig entsorgen“ und „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – das gilt aktuell