Juli 2024Referentenentwurf zur Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen ab 2028
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Referentenentwurf vorgestellt, der große Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 Schnellladeinfrastruktur an ihren Standorten zu betreiben. Dafür sollen Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vorgenommen werden.
Laut dem BMDV sind mit Stand April von den rund 115.000 Ladepunkten etwa 22.000 Schnellladepunkte. Das BMDV fördert zudem das „Deutschlandnetz“, das 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte schaffen soll, insbesondere in bisher unterversorgten Regionen und an Autobahnen.
Eckpunkte des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Tankstellen in Deutschland verpflichtet werden, ab 2028 an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Mindestleistung von 150 kW zu betreiben. Der Bestand wird dabei berücksichtigt. Die wichtigsten Details sind:
- Zielgruppe: Betroffen sind Unternehmen, die die Preishoheit über Kraftstoffe haben.
- Flexibilitätsmechanismus: Unternehmen dürfen die Vorgaben für bis zu 50 % ihrer Tankstellen flexibel umsetzen, entweder an einem anderen Standort im Umkreis von 1.000 Metern oder an einer zusätzlichen Tankstelle des Unternehmens.
- Überwachung und Kontrolle: Zur Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes sollen vorhandene Datenquellen, wie das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, genutzt werden.
- Sanktionen: Die Nichterfüllung der Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbußen geahndet.
- Härtefallregelung: Eine Härtefallregelung soll sicherstellen, dass die Verpflichtungen keine unzumutbare Belastung für die Unternehmen darstellen.
Verschiedene Perspektiven auf den Referentenentwurf
Der Gesetzesentwurf stößt auf unterschiedliche Bewertungen. Einige Branchenvertreter kritisieren die geplante Gesetzesänderung als ineffektiv und bemängeln die mangelnde Flexibilität, da sie keine Notwendigkeit für eine obligatorische Ladesäule an jeder Tankstelle sehen. Ihrer Ansicht nach sollten Ladepunkte dort entstehen, wo die Nachfrage am größten ist.
Im Gegensatz dazu wird von Vertretern der Kommunen und Verbraucherschutzorganisationen die flächendeckende Einführung von Schnellladepunkten begrüßt. Sie betonen, dass Ladeinfrastruktur nicht nur in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsachsen, sondern auch in ländlichen Gebieten notwendig sei, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.
Derzeit sind nur etwa 7 % der deutschen Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur mit Leistungen von mindestens 150 kW ausgestattet (Stand: März 2024). Mit dem neuen Gesetz sollen etwa 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte entstehen, um das Laden von Elektroautos einfacher und zugänglicher zu gestalten. Ziel ist es, den Übergang zur Elektromobilität zu unterstützen und die notwendige Infrastruktur flächendeckend auszubauen.
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens, weshalb Änderungen möglich sind. Weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website des BMDV.