Juli 2024Beschleunigungspaket zum BImSchG für Erneuerbare-Energien- und Industrie-Anlagen
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht trat am 4. Juli in Kraft. Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird nun erstmals das Klima als Schutzgut aufgenommen und bringt wesentliche Änderungen mit, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land, zu beschleunigen.
Was ändert sich durch die Novelle?
Die Novelle bringt umfangreiche Änderungen mit sich. Eine Zusammenfassung gibt die Pressemitteilung vom BMWK. Hier einige wichtige Punkte:
- Klimaschutz als zentrales Schutzgut: Klima wird explizit als Schutzgut im BImSchG anerkannt, wodurch Verordnungen zum Schutz des Klimas auf sicherer rechtlicher Grundlage erlassen werden können.
- Beschleunigung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren:
- Durch klare Fristen und eingeschränkte Möglichkeiten für Behörden, wiederholt zusätzliche Unterlagen anzufordern, sollen Genehmigungsverfahren schneller und planbarer werden.
- Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren wird vorangetrieben, d. h., dass Behörden elektronische Anträge verlangen können und die Papierform somit nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist.
- Erleichterungen für Repowering: Alte Windenergieanlagen können nun einfacher durch leistungsstärkere Modelle ersetzt werden. Das bedeutet mehr Effizienz und höhere Energieproduktion mit modernen Technologien.
- Stärkung des Projektmanagers: Der Einsatz eines Projektmanagers auf Antrag des Vorhabenträgers wird zur Pflicht, um Behörden zu entlasten und den Prozess zu beschleunigen.
- Vereinfachungen bei Abwärmenutzung: Regelungen zur Abwärmenutzung können per Verordnung für alle Anlagen festgelegt werden, was die Nutzung in kommunalen Wärmenetzen fördert.
- Effizientere Rechtsschutzverfahren: Neue Regelungen beschleunigen (Eil-)Rechtsschutzverfahren gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land.
Reaktionen auf die Gesetzesänderung
Die Reform wird von verschiedenen Akteuren aus der Branche begrüßt. Die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie (BWE) Bärbel Heidebroek lobte die Novelle als starken Impuls für den Windenergieausbau, aber betonte die Notwendigkeit weiterer Anpassungen im Baugesetzbuch, um die verbesserten Regelungen zum Repowering voll nutzen zu können. Auch die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) Simone Peter lobt die Reform und sieht in der Digitalisierung und Endbürokratisierung der Genehmigungsanträge eine erhebliche Erleichterung. Besonders wichtig sind die neuen Regelungen für Technologien der Sektorenkopplung wie Elektrolyseure.
Bundesministerin Steffi Lemke und Bundesminister Robert Habeck betonen, dass der Umwelt- und Klimaschutz mit dem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Einklang gebracht wird. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Erneuerbare-Energien-Anlagen schneller zu bauen, ohne die Schutzstandards für Mensch und Umwelt zu senken.