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  • August 2024Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunktepapier zur Reform der Netzentgelte für die Industrie

    Die Bundesnetzagentur hat am 24. Juli 2024 ein Eckpunktepapier veröffentlicht, dass neue Regelungen für Netzentgelte für Industriekunden enthalten. Die Anpassungen sind nötig, da der Anteil erneuerbarer Stromerzeugung steigt und somit ein Übergang von einem starren hin zu einem flexiblen Stromsystem notwendig ist.

    Konkret sehen die neuen Regelungen vor, dass die Netzentgelte an die Schwankungen der Strombörsenpreise angepasst werden sollen. Sind die Strompreise besonders niedrig, erhalten Unternehmen, die ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen, eine Netzentgeltprivilegierungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die  in Zeiten besonders hoher Preise ihre Abnahmen im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken.

    In Regionen mit geringer dezentraler Einspeisung aus erneuerbaren Energien sollen hiervon Ausnahmen geschaffen werden. Zudem soll es für Unternehmen, für die individuell abgesprochene Netzentgelte vereinbart wurden, Übergangsfristen geben, die eine Umstellung der Produktion und die Realisierung von Flexibilitätspotentialen gewährleisten.

    Hintergrund

    Die Netzentgeltsystematik im Elektrizitätsbereich enthält Sondernetzentgelte, die von den allgemeinen Netzentgelten abweichen und spezifische Anreize setzen sollen. Besonders relevant für Industrie und Gewerbe sind die Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die zwei Arten von Netznutzung fördern:

    1. Atypische Netznutzung: Unternehmen erhalten eine Reduzierung der Netzentgelte, wenn sie ihre maximale Stromabnahme außerhalb der Spitzenlastzeiten verlegen, um die Netzdimensionierung und -kosten zu begrenzen.
    2. Stromintensive Netznutzung (Bandlast): Fördert eine gleichbleibende Grundlastabnahme, um Netzstabilität und Planungssicherheit für Netzbetreiber zu gewährleisten.

    Die Energiewende verändert allerdings die Anforderungen an den Netzbetrieb und macht eine Neubewertung der Anreize für stromintensive Verbraucher notwendig. Früher führte eine konstante Stromabnahme zur Netzstabilität, doch durch den Ausbau erneuerbarer Energien ist diese Strategie nicht mehr vorteilhaft. Unflexibles Verbrauchsverhalten kann die Integration erneuerbarer Energien erschweren und die Netzstabilität gefährden. In der Energiepreiskrise von 2021 bis 2023 wurde deutlich, dass das Energiesystem mehr Flexibilität benötigt, um Kosten zu senken und Engpässe zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat daher vorübergehende Regelungen geschaffen, die Flexibilität fördern, jedoch nur bis Ende 2025 gelten. Eine dauerhafte Förderung von unflexiblem Verhalten wird nicht angestrebt, da sie ineffektiv und kostspielig ist.

    Bis zum 18.09.2024 können Branchenvertreter zum Eckpunktepapier in den Austausch mit der Bundesnetzagentur treten. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Eckpunktepapier finden sie hier.