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  • September 2024Referentenentwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. Juli 2024 den Referentenentwurf zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht. Diese Anpassung dient der Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) gemäß der Verordnung 2024/795 und ist Teil des europäischen „Fit-for-55“-Pakets. Zentrales Element ist die Einführung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (EU-ETS 2).

    Was ist das EU-ETS 2?

    Das EU-ETS 2 ist ein neues Emissionshandelssystem, das 2027 nach einer dreijährigen Berichtsphase vollumfänglich in Kraft tritt. Es richtet sich primär an Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, wie beispielsweise Gashändler. Das System funktioniert als sogenanntes "Upstream-System" und soll die Emissionen von Brennstoffen überwachen, welche Energieerzeugnisse nach § 1 Absatz 2 und Absatz 3 EnergieStG darstellen, in Verkehr gebracht wurden und den genannten Sektoren zugeordnet sind.

    Pflichten der Verantwortlichen

    Unternehmen, die am EU-ETS 2 teilnehmen müssen, haben mehrere Verpflichtungen:

    • Überwachungsplan: Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Überwachungsplan zu erstellen. Dieser Plan legt fest, wie die Emissionen erfasst und überwacht werden. Der Überwachungsplan muss erstmals für das Berichtsjahr 2025 eingereicht werden. Er dient als Grundlage dafür, wie die Brennstoffemissionen gemessen und an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
    • Emissionsgenehmigung: Zusätzlich zum Überwachungsplan müssen die Unternehmen eine übergeordnete Emissionsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung erlaubt es ihnen, ihre Aktivitäten im Rahmen des Emissionshandelssystems durchzuführen. Die Genehmigung regelt, in welchem Umfang das Unternehmen Emissionen verursachen darf und welche Auflagen dabei einzuhalten sind.
    • Emissionsbericht: Jährlich bis zum 30. April ist ein Emissionsbericht über die Emissionen des Vorjahres einzureichen. Dieser Bericht gibt detailliert Auskunft über die freigesetzten Treibhausgase und ist erstmals bis zum 30. April 2025 für das Berichtsjahr 2024 abzugeben. Der Emissionsbericht ist ein zentraler Bestandteil des Handelssystems, da auf Basis dieser Daten die Abgabe der erforderlichen Zertifikate erfolgt.

    Änderungen im nationalen Emissionshandel

    Die nationale Umsetzung des EU-ETS 2 erfolgt durch Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Zudem enthält das Gesetz Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Ziel ist es, den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) zum EU-ETS 2 zu regeln. Ergänzend werden Durchführungsbestimmungen zum CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) festgelegt.

    Das Gesetz setzt die EU-Vorgaben im Wesentlichen direkt um, enthält aber auch Ergänzungen. So wird für die bislang im nEHS erfassten Brennstoffe die CO₂-Bepreisung beibehalten. Brennstoffe, die nicht bereits vom Regelanwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind, sollen nach dem sogenannten Opt-In-Verfahren der EU-Emissionsrichtlinie einbezogen werden.

    Zeitplan und Synergien

    Aufgrund der Verzögerungen im nationalen Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans angepasst. Unternehmen sind deshalb nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2024 einen Überwachungsplan einreichen. Der genaue Fristbeginn wird erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben.

    Die DEHSt plant zudem, die Beantragung der Emissionsgenehmigung und das Einreichen des Überwachungsplans in einem Vollzugsverfahren zu bündeln. Darüber hinaus wird die Datenerfassung im EU-ETS 2 auf der bereits bestehenden Datenstruktur des nationalen Emissionshandels aufbauen, um Synergieeffekte zu nutzen und eine doppelte Dateneingabe zu vermeiden. Während der Berichtszeitraum des EU-ETS 2 von 2024 bis 2026 läuft, bleiben die Pflichten im nationalen Emissionshandelssystem weiterhin bestehen.

    Weiterführende Informationen sowie finden Sie auf der Website der DEHSt. Ein Hinweispapier zur Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026) finden Sie hier. Die DEHSt plant zudem am 29. September 2024 eine Informationsveranstaltung zum EU-ETS 2. Den Link zur Informationsveranstaltung finden Sie hier.