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  • Oktober 2024Neue Durchführungsverordnungen und FAQ zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 veröffentlicht

    Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573, über die wir hier bereits berichtet haben, hat die Europäische Union drei neue Durchführungsverordnungen veröffentlicht, die die Umsetzung der Verordnung konkretisieren.

    • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174: Diese Verordnung legt das Format der Kennzeichnungen für bestimmte Produkte und Einrichtungen fest, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Dies betrifft insbesondere Geräte und Anwendungen, bei denen die Identifizierung der Gase im Fokus steht.
    • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195: Hier wird die Form für die Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 geregelt. Diese Berichte umfassen Informationen über die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen und deren Alternativen.
    • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215: Diese Verordnung definiert die Mindestanforderungen für die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen. Sie regelt zudem die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate im Bereich der stationären Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie für Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen enthalten.

    FAQ zur neuen F-Gas-Verordnung vom Bundesumweltamt

    Das Bundesumweltamt hat zudem – in Abstimmung mit den Bundesländern – FAQs zur neuen F-Gas-Verordnung veröffentlicht, um Unklarheiten zur Umsetzung zu beseitigen. Das FAQ-Dokument dient als Hilfestellung für die Praxis, hat jedoch keinen bindenden Charakter für Gerichte oder Vollzugsbehörden. Es enthält detaillierte Informationen zu verschiedenen Aspekten der Verordnung, unter anderem:

    • Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung: Maßnahmen zur Überwachung und Minimierung von Leckagen in Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
    • Zertifizierung und Phase-Down: Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen sowie Regelungen zur stufenweisen Reduzierung (Phase-Down) der fluorierten Gase.
    • Kennzeichnung und Berichterstattung: Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Produkten und zur verpflichtenden Berichterstattung über die Verwendung von F-Gasen.