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  • Dezember 2024Energiepreisbremsen: FAQ erneut aktualisiert

    Die FAQ-Liste zur Strompreisbremse wurde mit Stand vom 22.11.2024 überarbeitet und ist auf der Website der Prüfbehörde zum Download verfügbar. Dabei wurden insbesondere die FAQs zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen angepasst.

    Neue Regelungen zur Weiterverteilung

    Eine wesentliche Neuerung betrifft das Verfahren bei der Weiterverteilung von Strom. Unternehmen, die Strom über das Netz beziehen und diesen beispielsweise über eine Kundenanlage direkt weiterleiten, werden nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG eingestuft.

    Fristen für Weiterverteiler und Letztverbraucher

    Für Unternehmen, die Strom von Weiterverteilern als Letztverbraucher beziehen oder selbst unter diesen Bedingungen als Weiterverteiler agieren, gelten besondere Fristen:

    • Antrag auf Feststellung der Höchstgrenzen: Frist bis zum 20.12.2024.
    • Abgabe der finalen Selbsterklärung (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG): Frist bis zum 31.01.2025.

    Weitere Details zu den Voraussetzungen und Fristen sind den aktualisierten FAQ-Dokumenten zu entnehmen:

    FAQ-Liste zur Strompreisbremse (Stand 22.11.2024)

    FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen und Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (Stand 22.11.2024)