NEWS

  • Dezember 2024Nationale Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie

    Das Bundesumweltministerium hat erste Entwürfe zur nationalen Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) in die Verbändeanhörung eingebracht.

    Hintergrund

    Die IED bildet die europäische Grundlage für die Zulassung und den Betrieb umweltrelevanter Industrieanlagen. Die überarbeitete Fassung ist am 4. August 2024 in Kraft getreten und muss bis Juli 2026 in deutsches Recht übertragen werden.

    Wesentliche Änderungen umfassen die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Sektoren wie Intensivtierhaltung, Bergbau und Batterieproduktion, strengere Emissionsgrenzwerte sowie erweiterte Berichtspflichten, einschließlich der Verpflichtung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems.

    Nationale Umsetzung

    Die aktuellen Entwürfe umfassen ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, die die Anforderungen der überarbeiteten EU-Richtlinie zu Industrie- und Tierhaltungsemissionen umsetzen sollen.

    Das Artikelgesetz sieht unter anderem Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Bundesberggesetzes sowie des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vor. Mit der Mantelverordnung sollen zahlreiche Verordnungen zum BImSchG angepasst werden. Zudem ist die Einführung einer neuen 45. BImSchV geplant, die Managementvorgaben und Umweltleistungswerte für Industrieanlagen (IE-Managementverordnung) umsetzen soll.

    Ein Kabinettsentwurf wird voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl vorgelegt. Zusätzlich ist ein Maßnahmenpaket zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften, unter anderem der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), vorgesehen.

    Geplante Änderungen im BImSchG

    Wichtige Änderungen des BImSchG, die Auswirkungen auf nachgelagerte Regelungen und Verordnungen haben, umfassen:

    • Erweiterung des Gesetzeszwecks um Gesundheitsschutz, Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft.
    • Präzisierungen in Begriffsbestimmungen, einschließlich:
      • Berücksichtigung von Gesundheits- und Klimaschutz,
      • Einführung neuer Begriffe wie Zukunftstechniken, tiefgreifende industrielle Transformation und damit verbundene Umweltleistungen.
    • Ergänzungen der Betreiberpflichten wie:
      • Nutzung erneuerbarer Energien,
      • Förderung von Ressourceneffizienz, einschließlich Wasserwiederverwendung,
      • verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems für IED-Anlagen.

    Die vollständigen Referentenentwürfe sowie ein zusammenfassendes Factsheet finden Sie auf der Webseite des BMUV.