Januar 2025Aktualisierungspflichten für Abwärme-Plattform – Nächster Stichtag 31. März 2026
Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, die auf der Plattform für Abwärme eingestellten Informationen jährlich bis zum 31. März zu übermitteln oder zu aktualisieren.
Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) mit, dass in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 keine meldepflichtigen Änderungen erwartet werden. Daher verschiebt sich die nächste reguläre Aktualisierungspflicht auf den 31. März 2026.
Unabhängig davon sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angaben auf der Plattform stets aktuell zu halten. Änderungen, die mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit von Dauer sind, müssen unverzüglich gemeldet werden. Diese Regelung dient der Transparenz und Effizienz im Umgang mit Abwärme.
Unternehmen werden dazu aufgerufen, ihre Daten regelmäßig zu überprüfen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Version 1.4 des Merkblatts für die Plattform für Abwärme auf den Seiten der BfEE.