Februar 2025EU-Verordnung zur Revision der CLP-Verordnung verabschiedet
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 zur Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Überarbeitung ist Teil der "Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit" der Europäischen Kommission und soll das Funktionieren des EU-Marktes für gefährliche Chemikalien verbessern sowie den Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Umwelt stärken.
Die Änderungen traten am 10. Dezember 2024 in Kraft, wobei für die meisten Anpassungen Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten gelten. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Übergangsfrist von 24 Monaten für den Abverkauf bereits in der Lieferkette befindlicher Stoffe und Gemische.
Wichtige Neuerungen im Überblick:
Einstufung:
- Präzisierungen zur Einstufung komplexer Stoffe (MOCS). Für Pflanzenextrakte, einschließlich ätherischer Öle, gilt eine spezifische Ausnahmeregelung für fünf Jahre, während die Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft.
- Die EU-Kommission erhält das Recht, harmonisierte Einstufungen zu initiieren. Neben Mitgliedstaaten und der Industrie kann nun auch die Kommission Einstufungsvorschläge vorlegen, die von der ECHA oder der EFSA erarbeitet werden.
Kennzeichnung:
- Klarstellungen zu verpflichtenden Angaben bei Online-Angeboten: Alle Kennzeichnungselemente müssen auch digital bereitgestellt werden.
- Neue Vorgaben zur Mindestschriftgröße, Farbgestaltung sowie Zeilen- und Buchstabenabständen.
- Faltetiketten dürfen nun uneingeschränkt als Kennzeichnungsmethode eingesetzt werden, sofern sie klaren Gestaltungsrichtlinien entsprechen.
- Einführung eines Rahmens für digitale Etiketten mit spezifischen Anforderungen.
- Konkrete Regelungen für den Verkauf von Chemikalien über Nachfüllstationen hinsichtlich Verpackung und Kennzeichnung.
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis:
- Verbesserte Datenqualität durch eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Einträge durch die Anmelder.
- Veröffentlichung der Identität der Anmelder zur Erhöhung der Transparenz.
Mitteilungen an Giftinformationszentren:
- Die Möglichkeit, die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) als zentrale Annahmestelle für Meldungen zu benennen.
- Präzisierungen zu den Pflichten von Händlern im Zusammenhang mit Giftinformationszentren.
Weitere Details zur Umsetzung der Änderungen werden in Kürze veröffentlicht. Bleiben Sie informiert über unsere kommenden News zu diesem Thema.