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  • April 2025Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR: Weniger Müll, mehr Wiederverwendung

    Am 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in Kraft getreten. Ziel der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ist es, Verpackungsabfälle in der EU deutlich zu reduzieren, Recycling zu verbessern und die Wiederverwendbarkeit zu fördern. Gültig wird die Verordnung ab dem 12. August 2026. In Deutschland gilt bis dahin weiterhin das Verpackungsgesetz (VerpackG).

    Weniger Verpackung, weniger Leerraum

    Die Verordnung verpflichtet EU-Staaten zu konkreten Reduktionszielen: Verpackungsmengen sollen bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % sinken. Der Leerraumanteil in Versand- und Transportverpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt. Hersteller und Importeure müssen zukünftig zudem leichtere und effizientere Verpackungen entwickeln.

    Außerdem sind ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff untersagt – etwa für frisches Obst und Gemüse, To-Go-Produkte, Einzelportionen oder Hotel-Toilettenartikel. Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen außerdem bestimmte Grenzwerte für PFAS – sogenannte Ewigkeitschemikalien – nicht mehr überschreiten​.

    Förderung von Mehrweg und Wiederverwendung

    Bis 2030 gelten Wiederverwendungsziele für Getränkeverpackungen, Transport- und Verkaufsverpackungen. Zudem müssen Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe, die Speisen zum Mitnehmen anbieten, bis dahin mitgebrachte Behälter akzeptieren und mindestens 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten.

    Strengere Regelungen beim Recycling

    Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit werden verschärft. Für Kunststoffverpackungen gelten künftig Mindestquoten für den Recyclinganteil. Auch sollen bis 2029 90 % aller Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall getrennt gesammelt werden.

    Die IHK hat ein Merkblatt zur PPWR erstellt, das Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen soll.