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  • April 2025Unternehmen in der Pflicht: Erste Regeln des EU AI Acts greifen

    Seit Februar 2025 gelten die ersten zwei Kapitel des AI-Acts (EU-Verordnung 2024/1689). Sie bringen erste verbindliche Anforderungen für Unternehmen mit sich – insbesondere zur Schulung von Mitarbeitenden und zur Vermeidung verbotener KI-Praktiken​.

    Pflicht zur KI-Kompetenz für Unternehmen

    Laut Artikel 4 der Verordnung müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die im Arbeitsalltag mit KI in Berührung kommen, über ausreichende sogenannte KI-Kompetenz verfügen. Diese umfasst laut Artikel 3 Nr. 56 Fachwissen, Erfahrung sowie ein grundlegendes Verständnis für Risiken und Chancen von KI. Dabei ist es unerheblich, in welcher Branche oder Unternehmensgröße die betroffene Person tätig ist​.

    Wie Unternehmen die Schulungen gestalten, bleibt ihnen selbst überlassen – konkrete Vorgaben macht die Verordnung bislang nicht. Eine Dokumentationspflicht besteht zwar nicht, dennoch empfiehlt z. B. die IHK, Schulungsmaßnahmen intern nachvollziehbar festzuhalten, um gegenüber Aufsichtsbehörden gewappnet zu sein​.

    Verbotene Praktiken mit Ausnahmen

    Artikel 5 untersagt bestimmte Hochrisiko-Praktiken mit KI vollständig. Dazu zählen etwa die manipulative Beeinflussung von Personen, Social Scoring, der Einsatz von Emotionserkennung in Bildung und Arbeit sowie biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen. Ausnahmen gelten lediglich für eng definierte Strafverfolgungskontexte und unter strengen rechtlichen Bedingungen​.

    Nationale Aufsicht bis August

    Spätestens bis zum 2. August 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre zuständigen Aufsichtsbehörden benennen. In Deutschland ist laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesnetzagentur (BNetzA) für diese Aufgabe vorgesehen​.