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  • April 2025SPK-Antragsverfahren 2025 gestartet – Jetzt Antrag stellen!

    Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2024 eröffnet. Die gesetzliche Antragsfrist endet am 30. Juni 2025.​

    Wichtige Neuerungen:

    • Aktualisierte Leitfäden: Die DEHSt hat die Leitfäden für Antragsteller sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer überarbeitet. Besonders hervorzuheben ist das Kapitel 4 zu den ökologischen Gegenleistungen.​
    • Nachweispflicht für ökologische Gegenleistungen: Auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag gestellt wird, müssen Nachweise für die ökologischen Gegenleistungen der Vorjahre erbracht werden, sofern für diese Jahre eine Beihilfe gewährt wurde.​
    • FMS-Anwendungen verfügbar: Die Formulare „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ stehen im Formular-Management-System (FMS) bereit.​
    • Aktenzeichen und elektronische Signatur: Für die Antragstellung ist ein Aktenzeichen erforderlich, das formlos über die Virtuelle Poststelle (VPS) beantragt werden kann. Zudem wird eine elektronische Signatur benötigt. Die Beantragung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.​

    Jetzt handeln:

    Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Antrags, um alle Fristen einzuhalten. Weitere Informationen und die aktualisierten Leitfäden finden Sie auf der Website der DEHSt.​