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  • Mai 2025Informationen zur neuen Maschinenverordnung

    Die neue europäische Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie berücksichtigt wesentliche technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz, autonome Maschinen und die zunehmende Vernetzung. Diese Neuerungen führen zu erweiterten und aktualisierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Anders als die bisherige Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dennoch bleiben bestimmte nationale Regelungen erforderlich, beispielsweise zu Sprache und Inhalt von Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen sowie Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Diese werden künftig durch ein eigenes nationales Durchführungsgesetz geregelt, welches die bisher geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) ersetzen soll.

    Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist, dürfen Maschinen bis einschließlich 19. Januar 2027 nur gemäß der bisherigen Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden. Einzelne Anforderungen, insbesondere solche, die von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, wie nationale Durchführungsbestimmungen, treten jedoch bereits vorher in Kraft.

    Weiterhin werden derzeit über 800 bestehende Normen zur Maschinenrichtlinie einer umfassenden „Gap-Analyse“ unterzogen, um festzustellen, welche Anpassungen erforderlich sind. Die neuen oder geänderten Anforderungen, insbesondere zu Sicherheitsfunktionen für Maschinen mit Künstlicher Intelligenz und für autonome mobile Maschinen sowie Schutzmaßnahmen gegen Korrumpierung, machen die Erarbeitung neuer harmonisierter Normen erforderlich. Der Normungsauftrag dazu soll - laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Anfang 2025 erteilt werden.

    Diese Fristen gewährleisten, dass alle Beteiligten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind und die Maschinenverordnung 2023/1230 vollumfänglich angewendet werden kann.

    Hintergründe zur neuen Maschinenverordnung sowie den Werdegang finden Sie im Artikel „Die neue europäische Maschinenverordnung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).