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  • Mai 2025Weniger Bürokratie, mehr Spielraum: EU-Kommission entlastet Unternehmen mit Omnibus-Paket

    Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das sogenannte Omnibus-Paket vorgestellt, das umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beinhaltet. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. ​ Erste Änderungen wurden bereits als Richtlinie (EU) 2025/794 angenommen.

    Fristen verschoben, Unternehmen gewinnen Zeit

    Die erste Maßnahme des Pakets – umgesetzt durch die Richtlinie (EU) 2025/794 – verschiebt zentrale Anwendungsdaten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Viele Unternehmen müssen dadurch frühestens ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten. KMU erhalten mehr Zeit für Vorbereitung und Umstellung.

    Berichtspflichten werden gezielt reduziert

    Im noch laufenden Verfahren zur Änderungsrichtlinie Nr. 2 ist vorgesehen, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Damit wären rund 80 % der ursprünglich betroffenen Firmen ausgenommen.

    Gleichzeitig wird der sogenannte „Value-Chain-Cap“ eingeführt: Unternehmen müssen künftig nur noch Informationen entlang der Lieferkette abfragen, wenn sie in freiwilligen Standards vorgesehen sind – ein Versuch, den „Trickle-Down-Effekt“ auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.

    Bei den Sorgfaltspflichten der CSDDD sollen sich Unternehmen künftig primär auf direkte Zulieferer konzentrieren, zudem besteht die Prüfungspflicht nur noch alle fünf Jahre, statt wie bisher vorgesehen jährlich. Zudem sollen Verstöße weniger hart bestraft werden​.

    Vereinfachte Standards für kleine Unternehmen

    Die Kommission plant zusätzlich einen freiwilligen Berichtsstandard für kleine Unternehmen (VSME-Standard), der bald als Empfehlung veröffentlicht werden soll. Vorgesehene sektor- und börsenspezifische Berichtspflichten (ESRS) entfallen komplett.

    EU-Investitionen: Mehr Effizienz, weniger Formulare

    Mit dem zweiten Teil des Pakets – der sogenannte Omnibus 2 – soll die EU-Garantie im InvestEU-Programm erhöht und flexibler gestaltet werden. Ziel ist es, Investitionen in strategische Bereiche wie Digitalisierung, Klimaschutz und Innovation gezielt zu fördern. Gleichzeitig sollen Berichtspflichten – vor allem für KMU und kleinere Projekte – deutlich vereinfacht werden. Das soll Zeit und Kosten sparen und ein investitionsfreundlicheres Umfeld schaffen. Die Kommission erwartet, dass dadurch rund 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden können.

    Kritik und Ausblick

    Während die Wirtschaft die Entlastung begrüßt, äußern Umweltorganisationen und einige EU-Mitgliedstaaten Bedenken, dass die Lockerungen die Nachhaltigkeitsziele der EU untergraben könnten. Die vorgeschlagenen Änderungen müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU genehmigt werden – Änderungen sind also weiterhin möglich.