Mai 2025EU-Kommission präsentiert Arbeitsplan 2025–2030 zur Förderung nachhaltiger Produkte
Am 16. April 2025 hat die Europäische Kommission ihren neuen Arbeitsplan für die Jahre 2025 bis 2030 im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten zu fördern, die nachhaltiger, reparierbarer, kreislauffähiger und energieeffizienter sind. Dieser Schritt steht im Einklang mit dem Sauberen Industrieabkommen und dem Wettbewerbsfähigkeitskompass der EU.
Fokus auf fünf Produktgruppen
Der Arbeitsplan legt den Schwerpunkt auf fünf Produktkategorien, die aufgrund ihres hohen Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt wurden:
- Stahl und Aluminium
- Textilien (insbesondere Bekleidung)
- Möbel
- Reifen
- Matratzen
Für diese Produkte sollen vorrangig Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnungen eingeführt werden, um ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.
Horizontale Maßnahmen für Elektronik und Haushaltsgeräte
Neben den spezifischen Produktgruppen plant die Kommission auch horizontale Maßnahmen, insbesondere für Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte. Dazu gehören:
- Einführung einer Reparierbarkeitsbewertung für Produkte mit hohem Potenzial
- Festlegung von Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten
Diese Maßnahmen sollen die Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten erhöhen und somit zur Reduzierung von Abfällen beitragen.
Einheitliche Standards stärken den Binnenmarkt
Durch harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene sollen Handelshemmnisse abgebaut und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dies wird nicht nur den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, sondern auch ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere für Anbieter nachhaltiger Produkte.
Inklusiver Entwicklungsprozess
Die Auswahl der im Arbeitsplan enthaltenen Produkte basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, der Beiträge von Interessenträgern und Mitgliedstaaten berücksichtigt. Eine gründliche technische Analyse sowie die Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU bildeten die Grundlage für die Entscheidungen.
Mit diesem Arbeitsplan setzt die EU-Kommission einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft.